Stickstoffdioxidbelastung
Der Indikator »Stickstoffdioxidbelastung« zeigt den prozentualen Anteil der Messstationen mit Grenzwertüberschreitung im Hinblick auf die Belastung mit Stickstoffdioxid.
Beschreibung
Der Indikator »Stickstoffbelastung« gibt die Anzahl der verkehrsnahen Messstationen mit Überschreitungen des Jahresmittelwertes der Stickstoffdioxid(NO2)-Konzentration an. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter [µg/m³] und ist seit 2010 in Kraft.
Aussage
Stickoxide entstehen hauptsächlich bei thermischen Prozessen (Kraftwerke, Industrie, Hausbrand, Straßenverkehr). An verkehrsnahen Messstellen, an denen es zeitweise ein hohes Verkehrsaufkommen gibt, übertrifft der Anteil der Stickstoffdioxidimmissionen aus dem Straßenverkehr den aus stationären Anlagen um ein Mehrfaches.
Erhöhte Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Umgebungsluft haben Einfluss auf die menschliche Gesundheit. Stickstoffdioxid greift die Atemschleimhäute an und beeinträchtigt die Atemwegsfunktionen.
Weiterführende Informationen:
Bewertung
Der Indikator weist über den erfassten Zeitraum betrachtet eine sinkende Tendenz mit unregelmäßigen Schwankungen auf. In den letzten sieben Jahren wurden keine Grenzwertüberschreitungen an den Messtationen registriert.
Der Rückgang der Stickstoffdioxidbelastung ist positiv zu bewerten. Die Bemühungen zur Senkung der Stickstoffdioxidbelastung sollten fortgeführt werden, um die dauerhafte Einhaltung des Grenzwertes an allen Messstationen zu gewährleisten.
Ausblick neue Luftqualitätsrichtlinie
Auch für Stickstoffdioxid werden die Anforderungen durch die neue Luftqualitätsrichtlinie deutlich verschärft. Bis zum 31.12.2029 gilt ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ und ein Stundengrenzwert von 200 µg/m³, der höchstens 18-mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Ab dem 01.01.2030 sinkt der Jahresgrenzwert auf 20 µg/m³. Zusätzlich gilt dann ein Stundengrenzwert von 200 µg/m³ mit höchstens drei zulässigen Überschreitungen pro Kalenderjahr sowie ein neuer Tagesgrenzwert von 50 µg/m³ mit höchstens 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr.
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Navigator Umweltstatus
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@lfulg.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de
Datenaktualität
Letzte Aktualisierung: 19.05.2026