Feinstaubbelastung

Der Indikator »Feinstaubbelastung« zeigt den Anteil der Messstationen mit Grenzwertüberschreitung im Hinblick auf Feinstaub in Prozent.

Die Graphik gibt den jährlichen Anteil der Messstationen mit einer Grenzwertüberschreitung der Feinstaubbelastung zwischen 2005 und 2025 an.
© Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Beschreibung

Angegeben wird die Anzahl der Verkehrsstationen, an denen der Tagesgrenzwert der PM10-Konzentration überschritten wird. Eine Überschreitung liegt vor, wenn an einer Station an mehr als 35 Tagen im Kalenderjahr der PM10-Tagesmittelwert größer als 50 µg/m³ ist (§ 4 der 39. BImSchV).

Aussage

PM10 (Feinstaub mit Partikelgrößen unter 10 µm) entsteht hauptsächlich bei thermischen Prozessen (Kraftwerke, Industrie, Straßenverkehr, Raumheizung). Im innerstädtischen Bereich trägt der Straßenverkehr erheblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei verursachen sowohl die direkten Emissionen aus den Motoren – vorrangig Dieselmotoren – als auch der Reifenabrieb und der aufgewirbelte Straßenstaub die Feinstaubbelastung.

Eine weitere Staubquelle ist die Bildung sekundärer Partikel durch chemische Reaktionen gasförmiger Schadstoffe in der Atmosphäre. Quelle dieser sekundären Partikel können u. a. Emissionen aus der Landwirtschaft wie z.B. Ammoniak aus der Tierhaltung sein. Zur Feinstaubbelastung tragen zum einen lokale Emissionen bei, zum anderen haben auch regionale und überregionale Ferneinträge einen großen Einfluss.

Einträge durch natürliche Quellen (z. B. Saharastaub, Seesalz) spielen mit Bezug auf den Jahresmittelwert eine untergeordnete Rolle. Eingeatmeter Feinstaub hat schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Möglich sind Atemwegserkrankungen und die Beeinträchtigung von Herz und Kreislauf.

Weiterführende Informationen:

Immissionsberichte

Bewertung

Der jährliche Anteil der Messstationen mit einer Grenzwertüberschreitung der Feinstaubbelastung variiert seit Messbeginn vor mehr als 20 Jahren erheblich. Ursache sind wechselnde meteorologische Bedingungen. In den letzten elf Jahren wurden keine Grenzwertüberschreitungen registriert. Ein Grund ist zum Beispiel der allmähliche Rückgang lokaler Emissionen durch die Wirkung von Maßnahmen aus den Luftreinhalteplänen der Städte. Auch der Rückgang überregionaler Emissionen in angrenzenden Ländern und Bundesländern wirkt sich positiv auf die PM10-Konzentrationen in Sachsen aus. Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten.

Ausblick neue Luftqualitätsrichtlinie

Mit der neuen Luftqualitätsrichtlinie werden die Anforderungen an die Beurteilung und Einhaltung der PM₁₀-Grenzwerte deutlich erhöht. Bis zum 31.12.2029 gilt für PM₁₀ ein Tagesgrenzwert von 50 µg/m³, der höchstens 35-mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf, sowie ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Ab dem 01.01.2030 sinken die Grenzwerte auf 45 µg/m³ als Tagesmittelwert mit höchstens 18 zulässigen Überschreitungen pro Kalenderjahr und auf 20 µg/m³ als Jahresmittelwert.

Verwandte Indikatoren

Navigator Umweltstatus

Diagramm als Symbol

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten

Sebastian Bartel

Telefon: 0351 2612-2106

E-Mail: Sebastian.Bartel@lfulg.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Datenaktualität

Letzte Aktualsierung: 19.05.2026

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