Lärmbelastung durch Verkehr
Der Indikator beschreibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten.
Beschreibung
Der Indikator beschreibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten, der dauerhaft einem 24-Stunden-Lärmindex von Lden > 65 dB(A) bzw. Nachtlärmindex Lnight > 55 dB(A) ausgesetzt ist.
Der Indikator wird auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.07.2002) für alle Ballungsräume und für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen alle fünf Jahre ermittelt. Auslösekriterium für eine Kartierungspflicht ist die Einwohnerzahl bzw. das Verkehrsaufkommen.
Aussage
Lärm als Belastungsfaktor hat eine hohe gesundheitliche Relevanz. Bei Dauerbelastungen oberhalb der genannten Pegelgrenzen besteht nach medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Bluthochdruck und psychischen Erkrankungen, unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht.
Zum weitergehenden Schutz der Bevölkerung fordert die WHO in ihren Leitlinien zum Umgebungslärm vom Juli 2019 eine Absenkung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf 45 dB(A) nachts und für Schienenverkehr auf 44 dB(A) nachts.
Bewertung
Die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, insbesondere durch Straßenverkehrslärm, ist ein Umweltproblem mit erheblicher Relevanz.
Es ist zu beachten, dass aufgrund einer Änderung der Erhebungsmethodik eine Vergleichbarkeit der Daten von 2023 mit den Vorjahren nicht gegeben ist.
Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Indikator ausschließlich die Betroffenheit für die im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie untersuchten Ballungsräume und die Umgebung von verkehrlichen Hauptlärmquellen darstellt.
Einem Rückgang der Verkehrslärmbelastung in der Fläche steht ein Anstieg in den Städten, insbesondere den Ballungsräumen Dresden und Leipzig entgegen.
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Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 21: Grundsatzangelegenheiten
Sebastian Bartel
Telefon: 0351 2612-2106
E-Mail: Sebastian.Bartel@lfulg.sachsen.de
Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de