Lärmbelastung durch Verkehr

Der Indikator beschreibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten.

Beschreibung

Der Indikator beschreibt den prozentualen Anteil der Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten, der dauerhaft einem 24-Stunden-Lärmindex von Lden > 65 dB(A) bzw. Nachtlärmindex Lnight > 55 dB(A) ausgesetzt ist.

Der Indikator wird auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG vom 25.07.2002) für alle Ballungsräume und für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen alle fünf Jahre ermittelt. Auslösekriterium für eine Kartierungspflicht ist die Einwohnerzahl bzw. das Verkehrsaufkommen.

Die Graphik zeigt für die Jahre 2014, 2018 und 2023 den prozentualen Anteil der Bevölkerung, der dauerhaft einem 24-Stunden-Lärmindex von Lden > 65 dB(A) bzw. Nachtlärmindex Lnight > 55 dB(A) ausgesetzt ist. Aufgrund der veränderten Erfassungsmethode ist © LfULG

Aussage

Lärm als Belastungsfaktor hat eine hohe gesundheitliche Relevanz. Bei Dauerbelastungen oberhalb der genannten Pegelgrenzen besteht nach medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres gesundheitliches Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, von Bluthochdruck und psychischen Erkrankungen, unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht.

Zum weitergehenden Schutz der Bevölkerung fordert die WHO in ihren Leitlinien zum Umgebungslärm vom Juli 2019 eine Absenkung der Lärmbelastung durch Straßenverkehr auf 45 dB(A) nachts und für Schienenverkehr auf 44 dB(A) nachts.

Bewertung

Die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, insbesondere durch Straßenverkehrslärm, ist ein Umweltproblem mit erheblicher Relevanz. 

Es ist zu beachten, dass aufgrund einer Änderung der Erhebungsmethodik eine Vergleichbarkeit der Daten von 2023 mit den Vorjahren nicht gegeben ist.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Indikator ausschließlich die Betroffenheit für die im Rahmen der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie untersuchten Ballungsräume und die Umgebung von verkehrlichen Hauptlärmquellen darstellt. 

Einem Rückgang der Verkehrslärmbelastung in der Fläche steht ein Anstieg in den Städten, insbesondere den Ballungsräumen Dresden und Leipzig entgegen.

Verwandte Indikatoren

Navigator Umweltstatus

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 21: Grundsatzangelegenheiten

Sebastian Bartel

Telefon: 0351 2612-2106

E-Mail: Sebastian.Bartel@lfulg.sachsen.de

Webseite: http://www.lfulg.sachsen.de

Länderinitiative Kernindikatoren

Logo LIKI

Dieser Indikator wird im Rahmen der Länderinitiative Kernindikatoren für weitere Bundesländer erfasst.

Datenaktualität

Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

zurück zum Seitenanfang