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Bußgeldkatalog Umweltschutz

Der Bußgeldkatalog Umweltschutz dient als Leitfaden für das Verfahren und als Hilfestellung für die Bemessung der Bußgelder.

Wesentliches Element der materiellen Gerechtigkeit ist eine möglichst gleiche Behandlung gleich gelagerter Sachverhalte. In der Praxis stößt der Grundsatz allerdings schon dann an seine Grenzen, wenn gleiche Sachverhalte in unterschiedlichen Dienststellen bearbeitet werden. Mit dem Bußgeldkatalog Umweltschutz wird dieses Problem zwar nicht vollständig gelöst aber doch erheblich entschärft.

Der Bußgeldkatalog gibt eine Orientierung für die Bemessung der Bußgelder. In seinen fünf Anlagen enthält der Bußgeldkatalog sogenannte „Regel- und Rahmensätze“. Das sind Empfehlungen, in welchen Größenordnungen sich ein Bußgeld für eine entsprechende Tat im Regelfall, d.h. ohne Berücksichtigung besonders herausragender Tatumstände, bewegen sollte. Die Behörden haben damit jedenfalls einen gemeinsamen Ausgangspunkt für weitere Überlegungen.

Darüber hinaus enthält der Bußgeldkatalog Empfehlungen, welche Umstände zur Erhöhung oder Ermäßigung des Bußgeldes führen können. So soll ein Bußgeld beispielsweise wirtschaftliche Vorteile übersteigen, die aus der Tat gezogen wurden. Hierzu darf sogar das gesetzliche Höchstmaß der Geldbuße überschritten werden.

Adressaten des Bußgeldkataloges Umweltschutz sind in erster Linie die Behörden, die Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt ahnden. Für den Bürger eröffnet der Bußgeldkatalog Umweltschutz eher einen Überblick über bestehende Bußgeldtatbestände, deren Gewichtung und das Verfahren. Ein Anspruch, dass das Bußgeld genau in der im Katalog beschriebenen Höhe festgesetzt wird, besteht nicht. Jedes Bußgeld bleibt eine Einzelfallentscheidung, die auch als solche begründet werden muss. Weichen Bußgelder allerdings erheblich von den Empfehlungen des Kataloges ab, sind diese Entscheidungen besonders zu begründen, da offensichtlich besondere Umstände vorgelegen haben müssen.

Damit der Bußgeldkatalog Umweltschutz eine praxistaugliche Hilfe bleibt, muss er fortgeschrieben werden. Geplant ist zum einen, aller zwei Jahre die Behörden, die Ordnungswidrigkeiten ahnden, nach Änderungen der Regel- und Rahmensätze abzufragen. Darüber hinaus können Änderungsempfehlungen auch per E-Mail unter Referat11.GZ@smul.sachsen.de beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eingereicht werden.

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 11: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Justiziariat

Klaus Seel

Telefon: 0351 564-21103

E-Mail: Referat11.GZ@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de

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