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Gewerbe – Vor dem Hochwasser

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Informieren Sie sich frühzeitig über bestehende Risiken für Ihren Unternehmensstandort und ergreifen Sie Vorsorgemaßnahmen, um mögliche Schäden abzuwenden.

Nur wer sein eigenes Risiko kennt, kann sich auf den Hochwasserfall vorbereiten. Mit den verfügbaren Karten zum Thema Hochwasser prüfen Sie Ihren Standort schnell und unkompliziert auf Hochwasserrisiken durch Flüsse und Bäche. Hochwassergefahren können zudem von Starkregen und hohen Grundwasserständen ausgehen sowie an Gewässern auftreten, für die es derzeit noch keine sachsenweite Darstellung der Gefahrenflächen gibt. Hieran wird aber aktuell gearbeitet.

Mit dem Web-Angbebot des Landeshochwasserzentrums (LHWZ) sind Sie stets über aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen informiert. Auch besonders nützlich: die amtliche und kostenfreie App »Meine Pegel« informiert sie über Pegelstände in ganz Deutschland. Über Push-Nachrichten und selbstausgewählte Favoriten können Sie sich individualisiert auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus gibt es noch weitere nützliche Informationsangebote:

Hochwasserportale und Hochwasser-Apps

Viele Unternehmen haben bereits Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Oftmals beinhalten diese Versicherungen jedoch keinen ausreichenden Schutz gegen Schäden durch die zunehmenden Naturgefahren wie z. B. Hochwasser. Ein umfassender Schutz beinhaltet neben einer Absicherung gegen Sturm und Hagel unbedingt auch eine Elementarschadenversicherung. Die Versicherungsgesellschaften bieten geeignete Produkte für Gewerbe an. Informieren Sie sich und lassen Sie sich fachkundig beraten. Holen Sie aktuelle Angebote bei den Versicherungen ein, denn die Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes haben sich in den letzten Jahren verbessert. Eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Elementarschäden ist essenziell, da der Staat nicht zwingend für Schäden einspringen wird. Versicherungen bezahlen im Schadensfall überdies in der Regel deutlich mehr, als es über staatliche Hilfen möglich wäre.

Grundsätzlich gibt es drei Strategien, um Hochwasserrisiken in der Bauplanung zu berücksichtigen:

  1. Ausweichen: Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten ist riskant. Architekten und Bauherren können das Risiko minimieren, indem sie solche Gebiete meiden. Falls das nicht möglich ist, sollten hochwertige Gebäudeteile höher positioniert werden. Dies kann zum Beispiel durch den Verzicht auf einen Keller oder durch ein »Ausweichen nach oben« erfolgen (Stelzen, erhöhte Lichtschächte, erhöhter Erdgeschossfußboden).
  2. Widerstehen: Mit baulichen Maßnahmen kann das Eindringen von Wasser verhindert werden. Mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern, Abdichtungen von Hausanschlüssen und andere Maßnahmen leisten dazu einen Beitrag. Eine Rückstausicherung schützt vor dem Rückfluss von Wasser aus der Kanalisation und eine weiße oder schwarze Wanne darüber hinaus vor dem Eindringen von Grundwasser in den Keller. Beachten Sie, dass das Gesamtsystem dicht sein muss. Gibt es nur eine einzige Schwachstelle, sind alle anderen Maßnahmen wirkungslos.
  3. Anpassen und Nachgeben: Sind die optimalen baulichen Maßnahmen nicht wirtschaftlich, sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Unter Umständen ist das Nachgeben gegenüber dem eindringenden Wasser weniger schadensträchtig als der Versuch, das Eindringen zu verhindern. In diesem Fall werden Wohnräume in obere Etagen verlegt, ebenso Heizungsanlagen, Strom- und Wasserversorgung. Beim Bau setzen Architekten und Hauseigentümer auf wasserbeständige Baustoffe, verzichten bei Neubauten in Überschwemmungsgebieten auf den Öltank und vermeiden es, giftige Stoffe im Keller zu lagern.

Bauliche Möglichkeiten sowie die Hochwasserbeständigkeit von verschiedenen Baustoffen sind ausführlich in der Hochwasserschutzfibel des Bundesbauministeriums beschrieben.

Die Videoreihe »Baulicher Bevölkerungsschutz für alle Wetterlagen« des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt wertvolle Tipps für Hauseigentümer und Architekten zu vielen Fragen des baulichen Hochwasserschutzes:

Weiterführende Informationen

Wenn Ihre Firma bereits in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet angesiedelt ist, sollten Sie weitere Hochwasserschutzmaßnahmen ergreifen. Dafür stehen Ihnen zum Beispiel temporäre mobile Lösungen, wie automatische und teilautomatische Hochwasserschutzsysteme, Stellwände oder Sandsäcke zur Verfügung. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von einem Fachunternehmen beraten.

Hilfreiche Adressen finden Sie z. B. im IHK-Umweltfirmen-Informationssystem ecoFinder.

Die negativen Folgen beim Austreten wassergefährdender Stoffe für Mensch, Tier und Umwelt im direkten Betriebsumfeld sind enorm. Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit solchen Stoffen umgehen, müssen Sie deren Austreten oder Abschwemmen insbesondere bei Hochwasser verhindern. Prüfen Sie, ob alle gesundheits-, umwelt- oder wassergefährdenden Stoffe hochwassersicher untergebracht sind. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen entweder über dem höchsten zu erwartenden Wasserstand errichtet sein, gegen den Zutritt von Hochwasser gesichert werden oder den Beanspruchungen bei Hochwasser gemäß der Anlagenverordnung (AwSV) und den technischen Regeln standhalten. Weiterführende Hinweise und Informationen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erhalten Sie beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.

Unternehmen und Gewerbetreibende sollten für den Hochwasserfall Vorkehrungen treffen. Notfallpläne helfen, Abläufe und Zuständigkeiten bei einem Hochwasserereignis vorab zu klären und somit die Mitarbeiter und Anlagen zu schützen. Hochwasser kann zum Ausfall der betrieblichen Energie- und Wasserversorgung und damit zum Betriebsstillstand führen. Diese indirekten Schäden sollten im Notfallplan berücksichtigt werden. Für Gewerbetreibende und Unternehmen empfiehlt sich zudem, frühzeitig mit der Kommune Kontakt aufzunehmen. Stimmen Sie mit der Kommunalverwaltung ab, ob und wie Sie im Hochwasserfall in die Kommunikationskette des Krisenmanagements eingebunden werden können. Den richtigen Ansprechpartner dafür finden Sie in der Regel bei Ihrer Gemeinde oder dem Landratsamt.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner Hochwassereigenvorsorge:

Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen

Besucheradresse:
An der Luppe 2
04178 Leipzig

Telefon: 0341 442-2979

Telefax: 0341 442-1748

E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Ansprechpartner Versicherungswirtschaft:

GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft

Postanschrift:
Wilhelmstraße 43/43G
10117 Berlin

Telefon: 0800 3399-399

Telefax: 030 2020-6000

E-Mail: berlin@gdv.de

Webseite: https://www.gdv.de

Ansprechpartner Katastrophenschutz:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Postanschrift:
Provinzialstraße 93
53127 Bonn

Telefon: 0228 99550-0

Telefax: 0228 99550-1620

E-Mail: poststelle@bbk.bund.de

Webseite: https://www.bbk.bund.de

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