Systematische Untersuchung der aus der Berechnungsvorschrift CNOSSOS resultierenden Anforderungen für die Lärmkartierung an Straßen

Projektlaufzeit 09/2019 - 02/2022

Projektziel

Für die Schallausbreitungsberechnungen im Rahmen der Lärmkartierung 2022 sind erstmals die europaweit einheitlichen Berechnungsvorschriften "CNOSSOS" anzuwenden. Diese lösen die in den vorherigen Kartierungsrunden verwendeten nationalen Interims-Berechnungsmethoden ab. Im Rahmen des FuE-Projektes sollte in Vorbereitung der Lärmkartierung 2022 untersucht werden, welche Änderungen an den Kartierungsergebnissen (Immissionspegel und Lärmbetroffenheiten) gegenüber der bisher genutzten nationalen Berechnungsmethode zu erwarten sind. Da trotz detaillierter Vorgaben in den Schallberechnungsprogrammen diverse Parametereinstellungen frei wählbar sind, welche durchaus relevanten Einfluss auf die ermittelten Immissionspegel besitzen, sollte im Rahmen des Projektes weiterhin eine Empfehlung für die Parametrierung der Lärmberechnung erarbeitet werden, mit der die Rechengeschwindigkeit gesteigert, die Genauigkeit des Kartierungsergebnisses aber möglichst unbeeinflusst bleibt. 

Da dem LfULG im Rahmen der Lärmkartierung 2022 erstmals die Zuständigkeit für die landesweite Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Großstädte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Zwickau übertragen ist, fokussiert die Untersuchung auf die Geräuschquelle "Straßenverkehr". 

Ergänzend wurde ein Vergleich zwischen CNOSSOS und aktueller bundesdeutscher Berechnungsmethode RLS19 vorgenommen und die Möglichkeit evaluisert, die Ergebnisse der Lärmkartierung anteilg verteilt auf einzelne Straßengattungen auszuwerten. 

Projektergebnisse

  • Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind nicht mehr mit denen der bisherigen Kartierungsrunden vergleichbar. Die Berücksichtigung des aktuellen Standes der Kfz-Technik sowie die differenzierte, frequenzabhängige Berücksichtigung von Antriebs- und Rollgeräuschen sowie exakte Modellierung von Schallausbreitung und Hindernissen wirken sich erheblich auf die errechneten Immissionspegel aus.
  • Die Komplexität sowie der Rechenaufwand für die Lärmkartierung sind gegenüber den früheren Kartierungsrunden nun deutlich höher
  • Pauschale Aussagen zur Veränderung der Kartierungsergebnisse sind nicht belastbar zu treffen. Vielmehr sind die Unterscheide abhängig von Verkehrszusammensetzung, Geschwindigkeitsniveau, Schallausbreitungsbedingungen (ohne bzw. mit Reflexionen) und vorhandenen Lärmschutzbauwerken – d.h. variieren mit der Situation vor Ort. Aufgrund der neu eingeführten Methode zur Betroffenenermittlung steigt die Zahl der lärmbetroffenen Anwohner deutlich an.
  • Aufgrund der enormen Unterschiede in den Kartierungsergebnissen besteht die Notwendigkeit, die Ergebnisse der Lärmberechnungen und den Grund für die Abweichungen gegenüber den bislang ermittelten Pegeln den Gemeinden und der Öffentlichkeit zu kommunizieren. 
  • Während die Unterschiede zwischen der neu eingeführten Berechnungsmethode für die Lärmkartierung an Straßen gegenüber der früheren nationalen Interimsmethode enorm sind, besteht eine Übereinstimmung in wesentlichen Punkten zur neu eingeführten nationalen Berechnungsmethode RLS19
  • Mittels geeigneter Parameterwahl innerhalb der Schallberechnungsprogramme lässt sich die Rechengeschwindigkeit für die landesweite Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen um den Faktor 4 beschleunigen ohne dass nennenswerte Einbußen in der Genauigkeit der Ergebnisse feststellbar sind. Entsprechende Empfehlungen für die Parametereinstellungen wurden im Projekt erarbeitet.
  • Die im LfULG für die Lärmkartierung erarbeiteten Datenmodelle (u.a. Verkehr, Bebauung, Hindernisse) sind vollumfänglich geeignet für eine qualitativ hochwertige Lärmkartierung und können unverändert in die Schallberechnungsprogramme eingelesen werden.

Ansprechpartner im LfULG

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Andreas Rink

Telefon: 0351 2612-5211

Telefax: 0351 2612-5099

E-Mail: laerm.lfulg@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.smul.sachsen.de/lfulg

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