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Kommunen – Nach dem Hochwasser

© I. Nestler

Nach dem Hochwasser ist es wichtig, sich einen Überblick über das Ausmaß der Schäden zu verschaffen und diese zu dokumentieren. Die entstandenen Schäden an der Infrastruktur sollten schnellstmöglich behoben werden, um die Handlungsfähigkeit der Kommune sicherzustellen. Neben Leitungen, Straßen und Brücken hat die Kontrolle und nötigenfalls die Reparatur von Hochwasserschutzanlagen oberste Priorität. Sind sie defekt, kann selbst ein nur kleines anschließendes Hochwasserereignis ungeahnte Folgen haben.

Gleichzeitig ist darauf zu achten, vorschnelle Aufräumarbeiten zu vermeiden, da dies den entstandenen Schaden noch vergrößern könnte. Daher sollten Ihre Einsatz- und Alarmpläne auch die Nachsorge eines Hochwassers umfassen. Die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Kommunen kontinuierlich über die Gefahren nach einem Hochwasser zu informieren. Ist die erste akute Gefahr durch die Flutwelle überstanden, muss die Bevölkerung auf die Gefahrenherde nach einem Hochwasser hingewiesen werden. Dazu gehören unter anderen freiliegende Stromleitungen, einsturzgefährdete Häuser oder verunreinigtes Wasser (siehe dazu auch die entsprechenden Informationen unter »Bürger – Nach dem Hochwasser«).

Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser. Jedes Hochwasser bietet daher die Chance, einen Lernprozess für die Zukunft anzustoßen. Konkret müssen die abgelaufenen Ereignisse dokumentiert und analysiert, die Schadensursachen ermittelt und festgehalten sowie die Versicherungsleistungen überprüft werden. Für die Erstellung und Aktualisierung von Risikomanagementplänen nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes (HWRMP) für Gewässer in der Unterhaltungslast der Kommunen können seitens des Freistaates Sachsen gemäß der  Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018) Zuwendungen gewährt werden.

Haben Sie noch Fragen?

Ansprechpartner Hochwasserrisikomanagement:

Direkter Ansprechpartner für die Kommunen zu den Fragen des Hoch­wasser­risiko­managements für Gewässer zweiter Ordnung sind die jeweils zuständigen Unteren Wasserbehörden. Für Fragen der Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Hoch­wasser­risiko­managements ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung liegt bei der Landestalsperrenverwaltung.

Ansprechpartner Hochwassereigenvorsorge:

Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen

Besucheradresse:
An der Luppe 2
04178 Leipzig

Telefon: 0341 442-2979

Telefax: 0341 442-1748

E-Mail: info@bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Webseite: https://www.bdz-hochwassereigenvorsorge.de

Ansprechpartner zum Hochwassernachrichten- und Alarmdienst:

Uwe Büttner

Telefon: 0351 8928-4512

E-Mail: LHWZ.LfULG@smekul.sachsen.de

Ansprechpartner für HWNAD-Informationsempfänger:

Holm Reinhardt

Telefon: 0351 8928-4503

E-Mail: Holm.Reinhardt@smekul.sachsen.de

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