Wasser – Lebensgrundlage, Ressource, Naturgewalt
Wasser ist die Voraussetzung für unsere Existenz: ohne Wasser kein Leben. Das Wasser birgt darüber hinaus ein hohes Nutzungspotential, zum Beispiel zur Energiegewinnung oder für den Tourismus. Doch es wird auch gefährlich, wenn es als Naturgewalt nicht beherrschbar ist.
Der Mensch greift in den natürlichen Wasserhaushalt ein und verändert Wasserwege, Wassermengen, Wasserqualität. Die teilweise gravierenden Folgen solcher Eingriffe als auch die schon spürbaren und die prognostizierten Auswirkungen globaler und regionaler Klimaveränderung bestimmen heute wasserpolitische Entscheidungen.
Im Freistaat Sachsen wurden in den letzten Jahren deutliche Erfolge dabei erzielt, den Zustand der Gewässer zu verbessern beziehungsweise zu stabilisieren und gleichzeitig die Nutzungsanforderungen zu sichern.
Dieses Portal stellt Ihnen Informationen und Daten zu Themen der Wasserwirtschaft, zum Gewässerschutz und zum Hochwasserschutz im Freistaat Sachsen zur Verfügung.
Aktuelles und Veranstaltungen
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmeprogramm gemäß § 5 Abs. 2 SächsWG für die Flussgebietseinheit Elbe sowie den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder in Kraft gesetzt
In Erfüllung der Verpflichtung aus § 5 Abs. 2 SächsWG wurde zur Koordinierung der Bewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten und zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach §§ 25 a bis 25 d sowie 33 a WHG für die Flussgebietseinheiten Elbe sowie den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Oder jeweils ein übergreifender gemeinsamer Bewirtschaftungsplan nach § 36 b WHG sowie je ein gemeinsames Maßnahmenprogramm nach § 36 WHG aufgestellt, angehört und nach Einarbeitung der Anmerkungen und Hinweise verabschiedet.
Mittels genannter Dokumente sollen möglichst viele Gewässer bis 2015 den guten Zustand entsprechend Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik erreichen.
Die Bewirtschaftungspläne gemäß § 6 Abs. 4 SächsWG, soweit sie sich auf die im Freistaat Sachsen liegenden Gebiete der Flussgebietseinheiten beziehen, wurden durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft als oberste Wasserbehörde durch Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt (Sonderdruck 9/2009) für die sächsischen Behörden verbindlich erklärt (http://www.sachsen-gesetze.de/shop/saechsabl_sonder).
Weitere Informationen finden Sie unter
Europäische Wasserrahmenrichtlinie - Aktuelles











