1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Umwelt

Inhalt

Neobiota

Als Neobiota bezeichnet man gebietsfremde biologische Arten, die einen Lebensraum infolge direktem oder indirektem menschlichen Einflusses besiedeln. Dabei wird in Neophyten (Pflanzenarten) und Neozoen (Tierarten) unterschieden.

Gibt es auch in Sachsen bereits gebietsfremde eingewanderte Arten?

Viele in Sachsen vorkommende Arten sind, beabsichtigt oder unabsichtlich, durch den Menschen eingebracht worden. Die Entdeckung Amerikas und der damit verbundene Güteraustausch zwischen den Kontinenten bildet in diesem Zusammenhang eine wichtige Zeitmarke. Nach diesem Zeitpunkt eingebrachte, gebietsfremde Pflanzenarten werden als Neophyten bezeichnet.

Nicht alle Arten, die durch den Menschen in ein Gebiet außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gebracht wurden und werden, sind gleichzeitig invasive Arten. Als invasiv bezeichnet man gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten (Neobiota), wenn sie erhebliche unerwünschte Auswirkungen auf andere wildlebende Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben, in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen treten und diese verdrängen.
Auch in Sachsen kommen eine Reihe Neophyten vor, die sich invasiv verhalten können. Hier einige Beispiele:

Wie geschieht die Verbreitung und was sind die Ursachen für die Einwanderung?

Die meisten der in Sachsen häufigen Neophyten sind erst seit dem 19. Jahrhundert in das Gebiet eingewandert. Die Etablierung und Verbreitung resultiert überwiegend aus Die Ursachen für die Einwanderung von Neophythen sind vielschichtig. Sie sind zum einen im wachsenden internationalen Verkehr, Handel, Transport und zum anderen durch die Einfuhr von exotischen Zier- und Nutzpflanzen, sowie Aufforstung mit neophythischen Gehölzen begründet. Auch durch die Einbringung von Anbau- bzw. Saatgutbegleitern beim Einsatz von importiertem Saatgut gelangen diese Arten in das hiesige Ökosystem. Doch darüber hinaus bürgern sich gebietsfremde Arten auch völlig selbstständig und spontan ein.

Wann sind Maßnahmen zur Bekämpfung notwendig?

Die Bekämpfung von Neobiota erfolgt unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und der geeigneten Maßnahmen, sofern diese Arten invasives Verhalten aufweisen, ökonomische Schäden sowie gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Menschen verursachen.

Daher beschränken sich die Maßnahmen auf Einzelmaßnahmen in Schutzgebieten und wertvollen Biotopen im Rahmen der Landschaftspflege. Bekämpfungsmaßnahmen sind oft sehr aufwändig und können bei unsachgemäßer Ausführung die Probleme noch verschärfen. Sie sind immer Einzelfallentscheidungen.

Welche Maßnahmen ergreift das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie?

Beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wird ein thematischer Arbeitskreis „Neobiota“ gebildet. Er soll dazu beitragen, Wissensdefizite zu beseitigen und die Naturschutzbehörden fachlich zu beraten. Dem Arbeitskreis sollen Wissenschaftler, Vertreter von Behörden und des ehrenamtlichen Naturschutzes angehören.

Marginalspalte

Weiterführende Informationen