Natur und Biologische Vielfalt
Aktuelles
Konfliktminimierung bei Verträglichkeitsprüfungen nach der FFH-Richtlinie
Eröffnung der Veranstaltung am 02.08.2010 in Leipzig durch Herrn Staatsminister Kupfer im Beisein von Frau Dr. Kleinert von der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission und Frau Gnittke vom BMU.
Das neue Bundesnaturschutzgesetz tritt am 01.03.2010 in Kraft - Was ändert sich?
Das Gesetz zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 tritt am 01.03.2010 in Kraft. Damit hat der Bund nunmehr auf Grundlage der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis nach Art.72 Abs. 1 und 3 GG eine umfassende direkt in den Ländern geltende Regelung vorgelegt. Das Gesetz enthält im Vergleich zum geltenden Recht nur im begrenzten Maße inhaltliche Neuregelungen. Das Landesrecht wird im Zuge der bundesrechtlichen Neuregelung in Teilen verdrängt. Im Übrigen gelten landesrechtliche Vorschriften dann neben oder vorrangig gegenüber Bundesrecht, wenn sie über Abweichungsgesetzgebung in Kraft gesetzt werden.




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