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Aktionsplan Chemnitz

Aktionsplan Chemnitz ist in Kraft getreten

Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit Ende 2005 ist der Aktionsplan Chemnitz am 3.2.2006 in Kraft getreten und steht in seiner endgültigen Fassung zum Download zur Verfügung. Der Aktionsplan schreibt Maßnahmen fest, die kurzfristig zu ergreifen sind, um die Gefahr der Überschreitung von Grenzwerten für Feinstaub (PM10) zu verringern oder den Zeitraum der Überschreitungen zu verkürzen.

Maßnahmen des Aktionsplans Chemnitz

Der Aktionsplan Chemnitz enthält

  • Maßnahmen im Bereich der Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, wie z. B. die Aufnahme von Auflagen zur Minderung der Feinstaubbelastungen nach dem Stand der Technik oder die verstärkte Kontrolle der Einhaltung behördlicher Auflagen
  • Maßnahmen im verkehrlichen Bereich, wie z. B. die vermehrte Anschaffung umweltfreundlicherer Fahrzeuge, die Optimierung der Fahrpläne der Chemnitzer Verkehrs AG (CVAG) sowie die Prüfung der Ausweisung von »Umweltzonen« bei entsprechender Rechtslage
  • das Vorhaben, ein Konzept »Brauchtumsfeuer« zur Steuerung der weiteren diesbezüglichen Entwicklung zu erarbeiten
  • das ganzjährige Verbot der Verbrennung kompostierbarer Abfälle, von Grünschnitt und dergleichen; die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen wird auf Antrag beim Umweltamt der Stadt Chemnitz geprüft.
Weiterhin wurde durch die Arbeitsgruppe »Luftreinhalte- und Aktionspläne« unter Federführung des ehemaligen Regierungspräsidiums Chemnitz - seit 01.08.08 Landesdirektion Chemnitz - ein Luftreinhalteplan ausgearbeitet, der die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) durch mittel- und langfristige Maßnahmen sichern soll.

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Bild: Luftreinhalte- und Aktionspläne

Regierungspräsidium Chemnitz