1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Boden

Inhalt

Rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten wurden 1999 mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der dazu gehörigen Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) sowie dem Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) geschaffen. Dabei ist zu beachten, dass neben dem Bodenschutzrecht andere Rechtsbereiche wie z.B. Polizei- und Ordnungs-, Wasser- oder Abfallrecht zu berücksichtigen sind.

Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten für den Vollzug der bodenschutzrechtlichen Regelung ergibt sich aus §13 Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz vom 15.06.1999 (SächsABG). Weiteres wird durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2000 (AboZuVO) geregelt.

Danach sind die unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich für den Vollzug der Altlastenbearbeitung nach Bundes-Bodenschutzgesetz.

Marginalspalte

Bild: Themenportal Boden, Altlasten - Altlasten

Ansprechpartner

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Referat 42: Bodenschutz, Altlasten, Geologie

N.N.

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 42 Boden, Altlasten

Heiner Heilmann