Störfälle
Beschreibung des Indikators
Der Indikator »Störfall« gibt ein Ereignis gemäß Definition in der 12. BImSchV an. So zum Beispiel eine Emission, einen Brand oder eine Explosion*)größeren Ausmaßes. Als Störfall nach 12. BImSchV gilt ein Ereignis, das auf Grund einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes in einem unter die Störfall-Verordnung (StörfallV) fallenden Betriebsbereich (BB) **)eintritt und das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb des Betriebsbereiches zu einer ernsten Gefahr ***)oder zu entsprechenden Sachschäden im BB bzw. außerhalb des BB führt und bei dem ein oder mehrere gefährliche Stoffe ****)beteiligt sind.
*) Das Merkmal des größeren Ausmaßes bezieht sich nicht nur auf das Wort „Explosion“ sondern auch auf die Worte »Emission« und »Brand«
**) Betriebsbereich im Sinne des § 3 Abs. 5a BImSchG
***) ernste Gefahr im Sinne des § 2 Nr. 4 der 12. BImSchV
****) gefährliche Stoffe im Sinne des § 2 Nr. 1 der 12. BImSchV

Jahr |
1992 | 1993 | 1994 | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 |
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Störfälle (in n) | 3 | 4 | 4 | 2 | 5 | 1 | 2 | 5 |
Jahr |
2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 |
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Störfälle (in n) | 1 | 4 | 4 | 3 | 1 | 5 | 2 | 2 |
Jahr | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
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Störfälle (in n) | 1 | 0 | 0 | 1 | 2 | 0 | 1 |
Aussage des Indikators:
Da ein Störfall ein stochastisch eintretendes Ereignis ist, d. h. von außen kaum beeinflussbar, lässt die Anzahl der Störfallereignisse keinen Rückschluss auf den Stand der Sicherheitstechnik in Betrieben, die der Störfall-Verordnung unterliegen, zu.
Bewertung für Sachsen:
Jeder Störfall ist ein Ereignis zu viel. Deshalb überprüfen die zuständigen Überwachungsbehörden im Freistaat in regelmäßigen Intervallen die relevanten Anlagen, deren Nebeneinrichtungen und zugehöriger Infrastruktur. Gemeinsam mit den Betreibern arbeiten sie daran den Stand der Sicherheitstechnik zu verbessern und permanent an die neuesten Erkenntnisse anzupassen.