Abwassereinleitung
Beschreibung des Indikators
Der Indikator beschreibt die Ablauffrachten sächsischer kommunaler Kläranlagen für die Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Stickstoff (Nanorg.ges) und Phosphor (Pges) in t/d. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der eingeleiteten Jahresschmutzwassermengen und der im Rahmen der Abwasserdirekteinleiterüberwachung ermittelten Analyseergebnisse.

Jahr | 1997 | 1999 | 2001 | 2005 | 2007 | 2009 | 2011 | 2013 |
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CSB (in t/d) | 91,7 | 52,7 | 46,8 | 35,7 | 29,1 | 31,2 | 32,9 | 34,1 |
Nges (in t/d) | 24,0 | 18,8 | 16,8 | 10,9 | 10,0 | 9,5 | 10,3 | 11,2 |
Pges (in t/d) | 3,8 | 1,5 | 1,4 | 1,1 | 1,1 | 0,9 | 1,0 | 1,1 |
Aussage des Indikators
Der CSB ist ein Summenparameter für alle im Abwasser enthaltenen Stoffe, einschließlich der schwer abbaubaren. Bei der Bestimmung des CSB-Wertes wird die Menge an Sauerstoff ermittelt, die zur chemischen Oxidation der Stoffe benötigt wird. Phosphor und Stickstoff sind Pflanzennährstoffe, die bei einem Überangebot eine Eutrophierung der Gewässer begünstigen.
Abwassereinleitungen unterliegen der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht. Im Erlaubnisbescheid werden die Anforderungen an die Abwasserreinigung mindestens nach dem Stand der Technik festgelegt. Die Parameter CSB, Nanorg.ges. und Pges. dienen der Berechnung und der Kontrolle der Reinigungsleistung einer Kläranlage.
Bewertung für Sachsen
Die Entwicklung der Werte für die Parameter CSB, Nges und Pges zeigt bis Mitte des vergangenen Jahrzehnts einen kontinuierlichen Rückgang. Durch den nahezu vollständigen Ausbau mit biologischer Abwasserbehandlung und die Ausstattung großer Klärnlagen mit dritter Reinigungsstufe (Nährstoffeliminierung) konnte die Gewässerbelastung durch kommunale Kläranlagen systematisch verringert werden.
Der Anschlussgrad der sächsischen Bevölkerung an öffentliche Kläranlagen hat sich von 1990 bis 2013 von rund 56 % auf etwa 88 % erhöht. Für rund 10 % der Bevölkerung werden insbesondere im ländlichen Raum Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben dauerhaft Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigung sein. Bis Ende 2015 sollen alle Kleinkläranlagen entsprechend dem Stand der Technik über eine biologische Reinigungsstufe verfügen.
Die Niederschlagswasserabflüsse sind durch weitgehende Versickerung, Verminderung des Anteils befestigter Flächen und dezentrale Bewirtschaftung zu minimieren. In Kanalisationen mit gemeinsamer Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser (Mischkanalisation) sind Regenentlastungen nach dem Stand der Technik zu begrenzen.