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Sächsische Staatskanzlei

Talsperrenmeldezentrale

Bild: Landestalsperrenverwaltung Sachsen

Fakten zur Talsperrenbewirtschaftung

Aktuelle Daten zur Talsperrenbewirtschaftung

Die aktuell angegebenen Bewirtschaftungsdaten für Niederschlag, Zufluss, Inhalt und Wildbettabgabe beziehen sich auf Tageswerte.
Das heißt konkret:
Der Niederschlag wird als Tagessumme von 7:00 Uhr des Vortages bis 7:00 Uhr des aktuellen Tages angegeben.
Bei den Angaben zum Zufluss und zur Wildbettabgabe handelt es sich um Tagesmittelwerte, die auch für den Zeitraum von 7:00 Uhr des Vortages bis 7:00 Uhr des aktuellen Tages angegeben werden. Die Wildbettabgabe ist dabei die Abgabe aus einer Talsperre an den Gewässerunterlauf.
Die Inhaltsangabe einer Stauanlage stellt einen Momentanwert um 7:00 Uhr des aktuellen Tages dar.

Beispieltalsperre / 23. Mai 2006
Zufluss = 1,02 m³/s; Wildbettabgabe = 0,775 m³/s; Inhalt = 3,46 Mio. m³; Niederschlag = 2,3 mm
Die Beispieltalsperre weist am 23. Mai 2006 um 7:00 Uhr einen Inhalt von 3,46 Mio. m³ auf. Im Zeitraum vom 22. Mai um 7:00 Uhr bis 23. Mai 2006 um 7:00 Uhr wurden an der Talsperre 2,3 mm Niederschlag bei einem mittleren Zufluss von 1,02 m³/s und einer mittleren Wildbettabgabe von 0,775 m³/s gemessen.

Stauraumaufteilung einer Talsperre

Der Stauraum einer Talsperre ist in verschiedene Staulamellen aufgeteilt. Eine solche Lamellenaufteilung zeigt das folgende Bild.

grafische Dartsellung der Stauraumaufteilung einer Talsperre

Der Totraum einer Talsperre kann nicht entleert werden und ist somit für die Bewirtschaftung nicht nutzbar.

Der Reserveraum wird im Normalbetrieb nicht in Anspruch genommen. Die jeweilige Größe des Reserveraumes einer Talsperre wurde nach Kriterien der Wassergütebewirtschaftung mit dem Ziel bemessen, auch bei größeren Absenkungen des Betriebsraumes noch Wasser mit einer ausreichenden Qualität aus der Talsperre abgeben zu können. Diese Staulamelle wird auch als wassergütewirtschaftlich erforderlicher Reserveraum bezeichnet.

Die Lamelle des Betriebsraumes wird zur Regelbewirtschaftung, d.h. zur Wasserabgabe für die verschiedenen Nutzer oder für die Niedrigwasserabflusssteuerung des Talsperrenunterlaufes genutzt. In über 99% der Bewirtschaftungszeit bewegt sich der Inhalt in der Lamelle des Betriebsraumes.

Der gewöhnliche Hochwasserrückhalteraum dient zur Aufnahme von Hochwasserzuflüssen aus dem Talsperreneinzugsgebiet. Während eines Hochwasserereignisses wird durch die Talsperre in der Regel trotzdem Wasser an den Unterlauf abgegeben. Diese Abgabe soll so erfolgen, dass im Unterlauf vorerst keine Schäden durch Hochwasser auftreten. Der "Rest" des Hochwasserzuflusses, der größer als die schadlose Abgabe ist, wird im gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraum gespeichert.

Ereignet sich ein Hochwasserereignis, das den gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraum vollständig füllt, so kommt es zum Überlauf über die eigens hierfür vorgesehene Hochwasserentlastungsanlage der Talsperre. Der außergewöhnliche Hochwasserrückhalteraum wird eingestaut. Der Überlauf über die Hochwasserentlastungsanlage im Hochwasserfall ist ein eingeplanter Betriebszustand und stellt für das Absperrbauwerk einer Talsperre keine Gefährdung dar, da dieses auf solche Belastungen baulich ausgelegt ist. Eine Regulierung der Überlaufmenge ist allerdings nicht möglich.

Hydrologische Bemessung einer Talsperre

Jede Talsperre wird hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit für Wasserabgaben, für den Hochwasserschutz und bezüglich der Hochwassersicherheit ihres Absperrbauwerkes bemessen. Den Bemessungen liegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde. Sie orientieren sich insbesondere an den Regelungen der DIN 19.700 für Stauanlagen.

Die hydrologischen Bemessungen von Talsperren sind stets unter Würdigung der gewässer-, objekt- und nutzungsspezifischen Aspekte der Wassermengen- als auch der Wassergütebewirtschaftung zu absolvieren.

Aufgaben der Landestalsperrenverwaltung gemäß Hochwassernachrichten - und Alarmdienstverordnung, die Arbeit der Talsperrenmeldezentrale

Die Landestalsperrenverwaltung ist gemäß §5 der Hochwassernachrichten- und Alarmdienstverordnung (HWNAV) vom 17. August 2004 u.a. verantwortlich für:

  • Die Übermittlung der Daten über Inhalt, Zufluss und Abgabe an den von ihr betriebenen Talsperen, Wasserspeichern und Hochwasserrückhaltebecken an das Landeshochwasserzentrum
  • Die eigenverantwortliche Steuerung des Inhaltes und der Abgaben von Wasser aus den Stauanlagen unter Beachtung der vom Landeshochwasserzentrum herausgegebenen Hochwassernachrichten
  • Die Information über bevorstehende Steuerungsmaßnahmen an den Stauanlagen im Hochwasserfall im Benehmen mit dem Landeshochwasserzentrum

In der Talsperrenmeldezentrale der LTV werden die Bewirtschaftungsdaten der für den Hochwasserschutz bedeutsamen Stauanlagen gesammelt, bewertet und aufbereitet. Die Daten werden dem Landeshochwasserzentrum zusammen mit entsprechenden Bewertungen und geplanten Steuerhandlungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden für diese Stauanlagen Abgabeprognosen erstellt, die im Rahmen des Hochwassermeldedienstes für die unmittelbar betroffenen Gebiete wichtig sind und Eingangsgrößen in Modellierungen und Vorhersagen des Landeshochwasserzentrums für größere Flussgebiete darstellen.
Die Talsperrenmeldezentrale der Landestalsperrenverwaltung wurde nach dem Augusthochwasser 2002 grundlegend technisch erweitert und ausgebaut. Mit dem Landeshochwasserzentrum des Landesamtes für Umwelt und Geologie wird eng zusammengearbeitet.

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