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Kontrolle von Saat- und Pflanzgut
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Saat- bzw. Pflanzgut nimmt eine Schlüsselrolle bei der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel ein, denn es steht am Anfang der Produktionskette pflanzlicher Lebensmittel. Die Erzeugung und der Handel von Saat- und Pflanzgut werden im Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Das Saatgutverkehrsgesetz bestimmt im Interesse der Landwirtschaft und der Verbraucher Mindeststandards für Saat- und Pflanzgut. Zuständige Behörde für die Überwachung des Saatgutverkehrsgesetzes in Sachsen ist die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft. Mit der Überwachung soll sichergestellt werden, dass nur hochwertiges Saat- und Pflanzgut in den Handel gelangt. Im Rahmen der Überwachung des Saatgutverkehrsgesetzes werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
Überwachung der Erzeugung von Saat- und Pflanzgut Saat- bzw. Pflanzgut darf nur in den Handel gebracht werden, wenn es amtlich anerkannt worden ist und alle Mindestanforderungen einschließlich der Kennzeichnungsvorschriften erfüllt. Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird u.a. geprüft:
- die fachgerechte Erzeugung des Saat-/Pflanzgutes
- der Feldbestand, auf dem Pflanzen des Saat-/Pflanzgutes wachsen
- die Beschaffenheit des Saat-/Pflanzgutes (z.B. Keimfähigkeit, Reinheit, Feuchtegehalt, Schadinsektenbefall,Virusbefall)
Überwachung des Handels mit Saat- und Pflanzgut Im Rahmen der Handelskontrollen werden die ordnungsgemäße Kennzeichnung (z.B. Fruchtart, Sortenbezeichnung, Anerkennungsnummer) und Verschließung der Saat- und Pflanzgutpackungen sowie die Mindestanforderungen an die Beschaffenheit des Saat- und Pflanzgutes geprüft. Durch Kontrollanbau werden Sortenechtheit, -reinheit, Homogenität und Gesundheit des Saat- und Pflanzgut geprüft. Zunehmende Bedeutung hat in diesem Bereich die Überprüfung des Saatgutes auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Bestandteilen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) die in der EU zugelassen und solchen die verboten sind. Seit 2001 wird in Sachsen im Rahmen eines bundesweiten Saatgut-Monitorings zur Aussaat bestimmtes Saatgut (Mais, Raps, Soja) auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht. Ziel der Untersuchungen ist es, den Handel bzw. die Aussaat von Saatgut, das mit unzulässigem GVO verunreinigt ist, zu verhindern. Bei Saatgut, dessen Pflanzen in der EU zugelassene GVO sind, muss das Saatgut diesbezüglich entsprechend deutlich gekennzeichnet werden.
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