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Schattenwurf durch Windenergieanlagen

Einen Sonderfall schädlicher Lichtimmissionen stellt der periodische Licht- und Schattenwurf von Windenergieanlagen dar. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist eine erhebliche Belästigung dann gegeben, wenn der (theoretisch) maximal mögliche Schattenwurf an einem schützenswerten Ort 30 Minuten am Tag und 30 Stunden im Jahr (entspricht circa 8 Stunden reale Beschattungsdauer pro Jahr) übersteigt.
Foto: Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen © SMEKUL

Windenergieanlagen im Freistaat Sachsen

Die aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zulässige Beschattungsdauer ist schon bei der Planung der Windenergieanlagen über Schattenwurfprognosen zu rücksichtigen. Bei Überschreitungen muss durch Abschalteinrichtungen an den Anlagen gewährleistet werden, dass die maximal zulässige Beschattungsdauer am Ort der Immission auch bei mehreren einwirkenden Windenergieanlagen nicht überschritten wird.

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