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Hilfe bei Belästigungen durch Lichtimmissionen

Wer sich durch Lichtimmissionen belästigt fühlt, sollte zuerst ein sachliches Gespräch mit dem Verursacher suchen. Gerade im Nachbarschaftsbereich sind die Ursachen oft leicht und schnell zu beseitigen, da dort die erforderlichen Lichtstärken nicht sehr hoch sind. Hier hilft es oft schon, eine lichtstarke durch eine lichtschwächere Lampe auszutauschen, eine Blende anzubringen oder den Abstrahlwinkel zu ändern, so dass das Nachbargrundstück nicht mitbeleuchtet wird.

Auf Sportplätzen und im Industrie- und Gewerbebereich werden oft sehr lichtstarke Flutlichter verwendet, um einen sicheren Spielablauf zu gewährleisten beziehungsweise die Arbeitsschutzbedingungen einzuhalten. Auch in diesen Fällen ist es günstig, zuerst mit dem Betreiber der jeweiligen Anlage zu sprechen. Oft ist es möglich, gemeinsame Lösungen oder Kompromisse zu finden, die beide Seiten zufrieden stellen.

Führt ein Gespräch mit dem Betreiber der Anlage zu keinem akzeptablen Ergebnis, sollte die zuständige Behörde eingeschaltet werden. Diese kann Messungen veranlassen, um die Stärke der Belästigung festzustellen, und bei wesentlichen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte die erforderlichen Maßnahmen durch den Betreiber der Anlage veranlassen. In der Regel führt das Umweltamt des regional zuständigen Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt die Lichtmessung bei Beschwerden über künstliche Raumaufhellung durch. Für die Messung der Blendwirkung von Lichtquellen wird das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hinzugezogen.

Zuständige Ansprechpartner

Je nach Wohnort ist das Umweltamt des regional zuständigen Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt der erste Ansprechpartner bei Beschwerden.

Für fachliche Auskünfte und allgemeine Fragen zu Lichtimmissionen (zum Beispiel zu Richtwerten oder gesetzlichen Vorschriften) stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 52: Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm

Postanschrift:
Postfach%2054%2001%2037%2C%2001311%20Dresden

Telefon: (0351) 2612-5201

Telefax: (0351) 2612-5099

E-Mail: laerm.lfulg@smul.sachsen.de

Webseite: http://www.smul.sachsen.de/lfulg

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