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Ergänzende Hinweise

Die Einführung von Regelwerken (siehe Gesetzliche Grundlagen) hat zu einer deutlichen Entspannung im Bereich von Konflikten aufgrund von Sport- und Freizeitlärm beigetragen.

Darüber hinaus gilt beim Umgang mit bestehenden Sport- und Freizeitanlagen gegenseitige Rücksichtnahme als erstes Gebot.

Besonders wichtig ist, dass bereits im Rahmen der Bauleitplanung durch die Städte und Gemeinden die Lärmwirkung geplanter Sport- und Freizeitanlagen berücksichtigt und die Planung darauf abgestimmt wird (Abstandsregelungen, Lärmschutz, Gebietseinstufungen usw.). Zukünftige Lärmkonflikte können damit bereits im Vorfeld wirksam verhindert oder vermindert werden.

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