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Luftreinhalteplan Plauen

Der Luftreinhalteplan soll die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) durch mittel- und langfristige Maßnahmen sichern. Er wurde in einer Arbeitsgruppe unter Federführung des Landratsamtes des Vogtlandkreises erstellt.

Der Auslöser für die Erstellung des Luftreinhalteplans Plauen war die Überschreitung der zulässigen Anzahl der Grenzwertüberschreitungen des Kurzzeit-Grenzwertes für PM10 (50 µg/m³) im Jahr 2006. Dieser wurde mit 44 Überschreitungen 9 Mal zu häufig überschritten.

Das Landratsamt Vogtlandkreis hat das Inkrafttreten des Luftreinhalteplanes für die Stadt Plauen zur Minderung der Belastung durch Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) im Amtsblatt des Vogtlandkreises vom 26.09.2009 bekannt gemacht.
Der Plan tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Download

Es stehen hier der Luftreinhalteplan Plauen und die dazugehörigen Karten im pdf-Format zum Herunterladen zur Verfügung.
Das Textdokument und die Karten sind aufgrund ihrer Größe aufgeteilt.

Die Karten 1 bis 8 enthalten die Stickoxid- und Feinstaub-Emissionen in Plauen, aufgeteilt nach Verursachern.

Die Karten 9 bis 12 stellen die Stickoxid- und Feinstaub-Belastung im Bezugsjahr 2005 dar.

Die Karten 13 bis 25 beinhalten der modellierten Stickoxid- und Feinstaub-Belastungen (Immissionen) in Plauen.

Hinweise, Einwände und Anregungen

Es besteht die Möglichkeit bis zum 30.04.09 schriftlich beim Vogtlandkreis unter der unten angegeben Anschrift zu dem Luftreinhalteplan (Entwurf) Stellung zu nehmen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Plans geprüft und angemessen berücksichtigt. Eine gesonderte öffentliche Erörterung findet nicht mehr statt. Es wird jedoch mit der 2-wöchigen Auslegung des Luftreinhalteplans eine schriftliche Darstellung des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht erfolgen (§ 47 Abs. 5, 5a BImSchG, § 67 Abs. 10 BImSchG).

Die endgültige Fassung des Luftreinhalteplans für die Stadt Plauen wird im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung im Amtsblatt des Vogtlandkreises bekannt gemacht.

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Zuständige Behörde

Landratsamt des Vogtlandkreises

Amt für Umwelt und Bauordnung

  • PostanschriftPostanschrift:

    Neundorfer Straße 96
    08523 Plauen

  • TelefonTelefon: (03741) 392-2100
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