Vollzug der Vorschriften
Der Vollzug des Chemikaliengesetzes, der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie von EU-Verordnungen, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, wird - soweit Umweltschutzbelange betroffen sind - zentral von der Landesdirektion Dresden (Abteilung 4) wahrgenommen. Die Überwachungsaufgaben obliegen allen drei Landesdirektionen Dresden, Leipzig, Chemnitz (Abteilung 4). Für Belange des Arbeitsschutzes ist die Landesdirektion Dresden (Abteilung 5) mit den Außenstellen in den Landesdirektionen Chemnitz und Leipzig zuständig.
Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung
Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis
Als »Gute Laborpraxis« (GLP) wird ein internationales Regelwerk bezeichnet, das die Qualität und Vergleichbarkeit von Prüfdaten aus Stoffuntersuchungen gewährleisten soll.
GLP-pflichtig nach dem Chemikaliengesetz sind alle nichtklinischen gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen von Stoffen und Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Risikobewertung in einem behördlichen Verfahren ermöglichen sollen.

