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Transportüberwachung

Die Transportüberwachung erfolgt bundesweit durch die Polizeien der Länder und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG).

Bei Transportkontrolle nachzuweisende Angaben

Für die transportüberwachende Behörde ist es entscheidend, die vom Beförderer erklärten Angaben zu:

  • Ladung (Abfall),
  • Erzeuger,
  • vorgesehenem Entsorger
  • und betroffenem Entsorgungsnachweis

bei Bedarf vor Ort auf unabhängigem bzw. authentischem Wege verifizieren zu können.
Dabei sind die für eine Überprüfung entscheidenden Parameter:

  • eindeutige Vorgangsnummer (ID des elektronischen Begleitscheines - eBGS-ID),
  • zugehörige eEN-Nummer (ID des elektronischen Entsorgungsnachweises - eEN-ID),
  • Abfallschlüssel,
  • Angaben zum Erzeuger,
  • Angaben zum Entsorger.

So gilt für den Beförderer, dass die Angaben aus dem Begleitschein/Übernahmeschein, einschließlich Firmenname und Anschrift des Entsorgers, mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollbehörde vorzulegen sind. Der Nachweis kann durch einen papiergebundenen Extrakt des eBGS oder auch durch einen elektronischen Zugang (über mobile Geräte, On-Board-Unit) erfolgen. Wichtig ist, dass es der Transportüberwachung ermöglicht wird, im Bedarfsfall sämtliche notwendigen Informationen zu diesem Transport zu beziehen. Eine qualifizierte elektronische Unterschrift ist hier für den Zweck der Transportüberwachung nicht erforderlich.

Mögliche Formen der Bereitstellung von Informationen durch Beförderer

Prinzipiell sind folgende Szenarien zur Transportüberwachung denkbar, bei denen die notwendigen Informationen vor Ort entweder in Papierform oder in elektronischer Form zur Verfügung stehen:

  • Der Beförderer besitzt ein Begleitpapier, aus denen alle ersichtlichen Informationen hervorgehen.
  • Die notwendigen Informationen stehen bei Bedarf im »Briefkasten« des Beförderers zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Informationsquellen für Behörden

Es ist zu berücksichtigen, dass der konkrete Vorgang selbst zum Zeitpunkt des Transportes den zuständigen Behörden noch nicht bekannt ist. Die Behörden kennen diesen erst, wenn der Entsorger die eBGS-Daten über die Virtuelle Poststelle (VPS) an die Entsorger-Behörde übermittelt hat und die Informationen ins Abfallüberwachungssystem ASYS eingespeist wurden.
Um diese Lücke zu schließen, wurde die Web-Anwendung eBAIS entwickelt, die es den Behörden erlaubt, direkt vor Ort online nach den entsprechenden Entsorgungsnachweisen zu suchen, um diese mit den Begleitscheinen abzugleichen. Sie erhalten somit Zugang zu den im Abfallüberwachungssystem ASYS gespeicherten Daten sowie weitere Hilfen.

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