Öffentlichkeit einbeziehen
Mit dem Artikel 14 enthält die WRRL einen eigenen Artikel zur Öffentlichkeitsarbeit mit ausführlichen Vorschriften zur Information, aktiven Beteiligung und Anhörung.
Die Öffentlichkeitsarbeit in Sachsen ist eingebettet in die Öffentlichkeitsarbeit der Flussgebietseinheiten. So wirkt Sachsen bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Durchführung von Veranstaltungen in den Flussgebietseinheiten Elbe und Oder mit.
Mit den unterschiedlichen Elementen der Öffentlichkeitsarbeit sollen Betroffene, Interessenverbände und Behörden mit Ihren Ideen, Vorschlägen und Kenntnissen in die Umsetzungsarbeiten einbezogen werden. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist es, die großen und kleinen sächsischen Bürger vom Wert der Gewässer und der Notwendigkeit zu überzeugen, dass sie geschützt und entwickelt werden müssen.
Anhörung
Bei der Aufstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten sieht die WRRL ein dreistufiges Anhörungsverfahren vor.
Beirat
Zur Einbeziehung der landesweiten Interessengruppen wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ein »Beirat WRRL« gegründet.
Gewässerforen
Um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich beim Gewässerschutz einzubringen, wurde die Reihe der Gewässerforen ins Leben gerufen.
Gewässertage
Die jährlich stattfindenden Sächsischen Gewässertage sind die zentralen fachpolitischen Veranstaltungen zum Gewässerschutz im Freistaat.