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Hochwassereigenvorsorge

Der öffentliche Hochwasserschutz kann kein Garant für einen absoluten Schutz gegen jedes Hochwasser sein. Deshalb hat die auch gesetzlich verankerte Eigenvorsorge jedes Einzelnen (§ 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz)  eine enorme Bedeutung in der Hochwasservorsorge und im Hochwasserrisikomanagement.

Trotz wiederholter Hinweise aus Politik und Verwaltung wird die Eigenvorsorge bislang noch unzureichend umgesetzt. Zugleich sind die Signale des Klimawandels in Gestalt der bisherigen Hochwasser- und Starkregenereignisse durch verstärkt auftretende Extremwetterereignisse ernst zu nehmen. Zwischen Bund und Ländern besteht daher Einigkeit, dass die Eigenvorsorge der Bevölkerung als wichtiger Baustein zur Absicherung gegen Naturgefahren durch geeignete Förderinstrumente und weitere flankierende Maßnahmen deutlich zu stärken ist. Die zum Teil erheblichen Schäden der letzten großen Extremwettereignisse in Deutschland wurden anteilig durch Steuermittel ausgeglichen. An der baulichen Eigenvorsorge außerhalb der staatlichen Zuständigkeit für den öffentlichen Hochwasserschutz besteht damit auch aus gesamtwirtschaftlichen Gründen ein erhebliches staatliches Interesse.

Der Freistaat Sachsen hat daher entschieden, den notwendigen Prozess der Eigenvorsorge zu beschleunigen; auch um das Schadenspotenzial zu verringern. Mit der Durchführung von Sächsischen Hochwasserschutztagen und dem Aufbau eines Sächsischen Kompetenzzentrums für private Hochwasservorsorge (BDZ e.V.), wurden bereits wichtige Schritte zur Sensibilisierung der Bevölkerung unternommen.

Sächsisches Kompetenzzentrum für private Hochwasservorsorge

Der Aufbau des Kompetenzzentrums und die Entwicklung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises (HWVA) wurden im Rahmen eines Pilotvorhabens gefördert. Das Kompetenzzentrum fungiert als Ansprechpartner für die Sensibilisierung, Information sowie fachgerechte Beratung der Bürgerinnen und Bürger. Das Kompetenzzentrum hat zudem gemeinsam mit der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden den HWVA für Wohngebäude entwickelt. Dieser analysiert die Schadensanfälligkeit von Gebäuden. Bei seiner Erarbeitung erhalten Hausbesitzer wirksame Vorschläge zur Eigenvorsorge vor Flusshochwasser, Starkregen, Kanalrückstau und Grundwasseranstieg.

In diesem Zusammenhang ist der Sächsische Hochwasservorsorgeausweis ein bedeutendes Instrument zur Bewertung der Schadensanfälligkeit von Wohngebäuden gegenüber Überflutungen infolge von Flusshochwasser, Grundwasseranstieg, Starkregen oder Kanalüberstau. Dieser Ausweis fasst alle wichtigen Informationen über die möglichen Gefahren am/im Gebäude zusammen und gibt Auskunft über entsprechende Vorsorgemaßnahmen zur Schadensminderung.

Das »Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen« bietet:

  • Informationsmaterialen,
  • die Durchführung von Informationsveranstaltungen vor Ort,
  • die Demonstration und Beratung von und zu baulichen Schutzmaßnahmen gegen Hochwasser und Starkregen,
  • den »Sächsischen Hochwasservorsorgeausweis« zur Beurteilung der Hochwasser- oder Starkregengefährdung von Bestandsgebäuden,
  • die Vermittlung individueller Fachberatung für interessierte Haus- und Grundstückseigentümer und Kommunen.

Weitere Informationen:

Förderprogramm Private Hochwassereigenvorsorge

Um diesen Prozess weiter voranzubringen und nachhaltige Ergebnisse bei der Eigenvorsorge zu erzielen, war die Entwicklung eines sächsischen Förderprogramms angezeigt. Die Koalitionspartner haben daher vereinbart, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei baulichen und haustechnischen Maßnahmen zu unterstützen.

Aus diesem Grund wurde zur Unterstützung der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern das Programm zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der privaten Hochwassereigenvorsorge – FRL pHWEV/2021 durch das SMEKUL geschaffen.

Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Informationen zum Verfahrensablauf sowie die Antragsformulare finden Sie hier: Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge | Sächsische AufbauBank (SAB) 

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