Qualitätssicherung
Kleinkläranlagen benötigen eine bauaufsichtliche Zulassung (für serienmäßig hergestellte Anlagen) oder eine wasserrechtliche Erlaubnis / Erlaubnis zur Benutzung der Teilortskanalisation (für nicht serienmäßig hergestellte Anlagen). Eine Kennzeichnung nach europäisch harmonisierten Normen (CE) reicht nicht aus. Ein zusätzliches Qualitätskennzeichen für Kleinkläranlagen wird vom Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserentsorgung (BDZ) vergeben. Mit dem Ziel, die Qualität der Kleinkläranlagen sowie deren Betriebssicherheit zu verbessern, werden damit Anforderungen erfüllt, die über gesetzlich vorgegebene Regelungen hinausgehen. Anlagen mit BDZ Qualitätszeichen sichern die Abwasserreinigung auf hohem Niveau und stehen neben der Anlagenqualität auch für die notwendigen Dienstleistungen wie Beratung, Einbau, Inbetriebnahme, Wartung und Service.
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