Bewirtschaftungspläne / Maßnahmenprogramme
Gemäß § 82 und 83 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind für die Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erstellen. Sachsen hat Anteile an den Flussgebietseinheiten Elbe und Oder.
Die Bewirtschaftungspläne fassen alle für den Bezugsraum relevanten Informationen (z.B. Bestandsaufnahme, Überwachungsprogramme, Maßnahmenprogramme) zusammen und sollen damit die gebiets- und sektorenübergreifende Koordination erleichtern. Besonders für die Kommunikation aller wasserwirtschaftlichen Aktivitäten im Rahmen der WRRL gegenüber der Europäischen Kommission und gegenüber der Öffentlichkeit sind die Bewirtschaftungspläne wichtig. Die Maßnahmenprogramme sind ein zentraler Bestandteil der Bewirtschaftungsplanung jeder Flussgebietseinheit. Mit der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen soll das wichtigste Ziel der WRRL, der gute Zustand von Grund- und Oberflächenwasserkörpern erreicht werden.
Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme wurden im Jahr 2009 erstmals erstellt. Sie wurden 2015 und danach alle sechs Jahre überprüft und nötigenfalls aktualisiert

Aktualisierung Bewirtschaftungspläne (2. Bewirtschaftungszeitraum)
Die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind seit dem 22.12.2015 behördenverbindlich.
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Aktualisierter Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Elbe (2015)
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Aktualisierter Bewirtschaftungsplan für die internationale Flussgebietseinheit Oder (2015)
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Aktualisierter Bewirtschaftungsplan für die nationale Flussgebiesteinheit Elbe (2015)
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Aktualisierter Bewirtschaftungsplan für die nationale Flussgebietseinheit Oder (2015)
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Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für die nationale Flussgebietseinheit Elbe (2015)
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Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für die nationale Flussgebietseinheit Oder (2015)
Sächsische Beiträge zu den aktualisierten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
In den Plänen und Programmen der Flussgebietseinheiten sind die sächsischen Beiträge nur in aggregierter Form sichtbar. Aus diesem Grund wurden sächsische Berichte zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen erarbeitet. In diesen sind die Methoden und Ergebnisse im Freistaat Sachsen für die nächsten sechs Jahre detailliert dokumentiert. Die Berichte wurden ebenfalls im Zuge des Anhörungsverfahrens angepasst.