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Hochwasser­risikomanagement in Sachsen

Hochwasser sind witterungsbedingte Naturereignisse, die sich nicht verhindern lassen. Aufgrund des Risikos, das durch die historische Entwicklung von Siedlungsbereichen und Flächennutzungen entlang der Gewässerläufe und in den Flussauen im Laufe der Jahrhunderte gerade in Sachsen entstanden ist, muss der Schutz von Leben, menschlicher Gesundheit, Infrastruktur und bedeutenden Sachwerten angemessen gesichert werden. Diese Aufgabe ist nur schrittweise, über mehrere Generationen hinweg und in konstruktiver Zusammenarbeit aller Beteiligten und Betroffenen zu bewältigen.

Der Hochwasserschutz ist im Freistaat Sachsen insbesondere nach dem Augusthochwasser 2002 eine Kernaufgabe der sächsischen Umweltpolitik. So wurden durch eine Vielzahl von Maßnahmen die landesrechtlichen, organisatorischen, fachlichen und finanziellen Grundlagen für ein koordiniertes Vorgehen in den komplexen Bereichen der Hochwasservermeidung, des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge und damit die Basis für die Umsetzung eines ganzheitlichen Hochwasserrisikomanagements geschaffen.

Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die mit Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeiteten Hochwasserschutzkonzepte und Gefahrenkarten für die Elbe und Gewässer erster Ordnung sowie die fachliche Unterstützung und finanzielle Förderung der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung präventiver Hochwasserschutzmaßnahmen und dem Aufbau von Wasserwehren.

Aufgrund dieser »Vorleistungen« kann die Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie im Freistaat Sachsen als ein Prozess gestaltet werden, der die vorhandenen Pläne und Maßnahmen integriert und fortentwickelt.

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