4. LfULG-Kolloquium „Anlagensicherheit/Störfallvorsorge“
Das LfULG ist landeszentral zuständig für die Überwachung und fachliche Betreuung von Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen. Das zum vierten Mal durchgeführte Fachkolloquium »Anlagensicherheit/Störfallvorsorge« hatte zum Ziel, die Kontakte zwischen Anlagenbetreibern, Ingenieurbüros, Forschungsinstituten, Sachverständigen und Behörden zu intensivieren. Informiert wurde über die Umsetzung der neuen Störfallverordnung sowie Aktuelles aus dem technischen Regelwerk und aus Projekten insbesondere bei Anlagen zur Lagerung von gefährlichen Stoffen. Weiterhin standen aktuelle Erkenntnisse und Praxisbeispiele zur Diskussion.
Die Vorträge sind als Anlage beigefügt.
Erfahrungen mit der Umsetzung der neuen Störfallverordnung (Bund, Sachsen)
Dr. Norbert Schieß, Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Peter Gamer, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Die neue Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe – AwSV
Gudrun Haase, Landesdirektion Sachsen
Brandschutz bei Lageranlagen – (bau)technische Anforderungen nach Baurecht
Mirko Paternoga, Feuerwehr Dresden
Weiterentwicklung der sicherheitstechnischen Regelwerke für Gefahrstofflager
Prof. Dr. Norbert Müller, Schenker AG
Auswirkungen von Gefahrstoffbränden in Gebäuden
Dr. Bernd Schalau, Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Brandüberwachungstechnik in Lageranlagen
Felix Heck, Firma Honeywell GmbH
Brandschutz in Lageranlagen, Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz und zur Brandbekämpfung
Frank Bieber, VdS Schadenverhütung GmbH
Erfahrungen eines Betreibers von Pflanzenschutzmittellagern mit der Umsetzung der neuen Störfallverordnung
Dr. Bertram Kreutmeier, BayWa AG
Brandereignisse in Abfallbehandlungsanlagen
Univ.-Prof. Dipl.-Chem. Dr. Roland Goertz, Bergische Universität Wuppertal
Praktische Umsetzung der Bewertung von Risiken bei Lageranlagen für Gefahrstoffe – Störfall V und KAS 18
Dr. Ingo Müller, weyer IngenieurPartner GmbH
Anwendung des Leitfadens KAS 25 aus Sicht eines Betreibers von Sonderabfallzwischenlagern
Karsten Schmidt, SUC GmbH