Hauptinhalt

Bekannt gegebene Stellen im Bereich des Immissionsschutzes

Informationen für Messstellen, Anlagenbetreiber und Behörden

Entsprechend »Bundes-Immissionsschutzgesetz« (BImSchG) sowie den Verordnungen zum BImSchG (BImSchV) werden Stellen bekannt gegeben

  • zur Ermittlung der von einer Anlage ausgehenden Emissionen von Luftverunreinigungen (einschließlich Einbau- und Funktionsprüfung sowie Kalibrierung automatischer Mess- und Auswerteeinrichtungen) sowie der Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage gemäß
    §§ 26, 28, 29 BImSchG

sowie

  • zur Überprüfung von eignungsgeprüften Messgeräten
    gemäß § 13 (3) der 1. BImSchV
zurück zum Seitenanfang