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Überwachung der Emission von Luftverunreinigungen

Informationen für Behörden, Messstellen und Anlagenbetreiber

Die Überwachung anlagenspezifischer Emissionen von Luftschadstoffen und Geruchsstoffen ist im »Bundes-Immissionsschutzgesetz«
(BImSchG) und in den dazu gehörenden Rechtsverordnungen (BImSchV) gesetzlich geregelt.
Darüber hinaus sind die Bestimmungen zur Ausführung des BImSchG und seiner Verordnungen für alle Behörden der Umweltüberwachung in Verwaltungsvorschriften zum BImSchG und weiteren Regelungen festgelegt (insbesondere »Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft« (TA Luft) und »Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen« (BEP)).

Emissionsmessungen dienen der Ermittlung des Emissionsverhaltens von Anlagen, um den sächsischen Immissionsschutz-Behörden die Beurteilung der Einhaltung von vorgegebenen Emissionsbegrenzungen zu ermöglichen. Im Rahmen dieser Messungen werden die Abgase auf Art und Anteil unterschiedlicher Luftverunreinigungen (Schadstoffkomponenten) untersucht.

Es wird unterschieden zwischen erstmaligen und wiederkehrenden sowie kontinuierlichen Messungen.

  • Erstmalige und wiederkehrende Messungen werden im Aufttrag der Anlagenbetreiber von bekannt gegebenen Messstellen mittels mobiler Messtechnik durchgeführt.
  • Kontinuierliche Messungen erfolgen durch die Anlagenbetreiber selbst mittels fest eingebauter Mess- und Auswerteeinrichtungen. Diese automatischen Mess- und Auswerteeinrichtungen werden von bekannt gegebenen Messstellen auf ordnungsgemäßen Einbau und jährlich auf die ordnungsgemäße Funktion geprüft sowie regelmäßig (i. d. R. alle 3 Jahre) kalibriert.


Die Aufgaben des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) im Zusammenhang mit der Überwachung von Emissionen sind:

  • Die Bekanntgabe von Stellen nach § 26 BImSchG sowie nach § 13 (3) der 1. BImSchV
  • Bekanntgabe von Messgeräten nach § 13 (2) der 1. BImSchV
  • Laufende Überwachung der Tätigkeit der Messstellen nach § 26 BImSchG
  • Beratung von Betreibern, bekannt gegebenen Stellen und Behörden zu messtechnischen Fragen sowie weiteren Fragen bezüglich der Überwachung der Emission
  • Durchführung von Emissionsmessungen, im Auftrag von Behörden, in Streitfällen sowie bei grundlegender oder landesweiter Bedeutung
    (in Zusammenarbeit mit der »Staatlichen Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft« (BfUL)
  • Mitarbeit in Arbeitsgruppen der »Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz« (LAI) sowie der »Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN« im Rahmen der Fortentwicklung der Emissionsüberwachung

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