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Schlammdeponierung

Verfahrensbeschreibung

Deponien dienen zur dauernden Ablagerung nicht verwertbarer Reststoffe. Sie sind das letzte Glied in der Kette der Entsorgung. Deponien, die nach dem Stand der Technik zu errichten sind, sind hochtechnische Bauwerke, die mit einem Multibarrierensystem dafür sorgen, dass keine Schadstoffe aus den abgelagerten Stoffen in die Umwelt gelangen. Ist der Rückhalt der bei der Behandlung von bergbaubeeinflussten Wässern anfallenden Schlämme im Tagebau bzw. Tagebaufolgesee nicht möglich, ist die Verbringung der Schlämme auf einer öffentlichen Deponie meist der einzig mögliche Entsorgungsweg.

Einsatzbereich
dauerhafte verbringung sonst nicht zu verwertender Schlämme
Behandlungsziel
Stand der Technik
Verfahrensart
Bergbau
Umwelteinflüsse
prinzipiell gegeben
Überwachung
Stoffstrommanagement; Analyse der chem./physikal. Zusammensetzung der Schlämme
Nachsorge
vitale Haldenbegrünung; Monitoring der Grund- und Oberflächenwässer
Nachbesserung
01-01-2019
Anwendungsstand
keine Angabe
Zeitaufwand
über 10 Jahre

Rechtliche Anforderungen

Arbeitsschutz
- TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ - DGUV-Regel 101-004 „Kontaminierter Bereiche“ (bisher: BGR 128) - Gefahrstoffverordnung GefStoffV - Materialienband „Leitfaden zum Arbeitsschutz bei der Altlastenbehandlung“ des Freistaates Sachsen - DIN-Vorschriften der VOB Teil C in der aktuellen Fassung
Bestehende Patentrechte
Schaffung neuer Deponiekörper bzw. Erweiterung vorhandener Deponien
Genehmigungsfähigkeit
Schlämme aus GWRA, naturräumlichen Absetzanlagen, Fließgewässern oder hydraulischen Abfangmaßnahmen
Erforderliche Genehmigungen
Gesetz Notwendig
Abfallrecht u. U.
Baurecht Ja
Immissionsschutzrecht Nein
Wasserrecht Ja
Sonstige u. U.

Bewertung

Eignungsgrad für Schadstoffe
gut
  • Schwebstoffe mit adsorbierten Schadstoffen
  • Schwermetalle
  • basisches Wasser
bedingt
ungeeignet
  • Saures Wasser
Umweltauswirkung
hoch mittel gering ohne
Transportaufkommen X
Abfallaufkommen X
Flächenbedarf X
Bodenbelastung X
Grundwasserbelastung X
Luftbelastung X
Lärmbelastung X
Schmutzbelastung X
Anforderungen
  • Gewährleistung von Basisabdeckung, flachen Böschungsneigungen, Drainagen + ggf. Sickerwasserreinigung, Oberfächenabdichtung, Nachsorge, usw.
  • Einhaltung der Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  • Bei der Deponierung wird durch die jeweilige Deponieklasse geregelt, welche Schlämme wo abgelagert werden dürfen und welche ggf. auf Deponien mit einer höheren Deponieklasse verbracht werden müssen. Die Deponieklasse richtet sich nach der Schlammzusammensetzung.
  • Im Sinne der TA Abfall sind Deponien Entsorgungsanlagen, in denen der Abfall zeitlich unbegrenzt abgelagert wird. Es wird unterschieden zwischen: - oberirdischen Hausmülldeponien (HMD; II) oder anderen Deponien (I): Einlagerung nicht verwertbarer Abfälle, die die Zuordnungswerte der TA Abfall Tabelle 15.1 einhalten. Nach der TA Siedlungsabfall wird zwischen den Deponieklassen I und II unterschieden - oberirdischen Deponien für besonders überwachungsbedürftige Abfälle (SAD, Sonderabfalldeponien): Einlagerung von Abfällen, die einen hohen organischen Anteil enthalten (10 Gew.-%) und bei denen eine sehr hohe Schadstofffreisetzung im Auslaugungsversuch (Eluat) stattfindet. Es werden sehr hohe Anforderungen an den Deponiestandort und an die Deponieabdichtung gestellt. Für die Ablagerung in oberirdischen Deponien müssen die Abfälle die in Anhang D der TA Abfall aufgeführten Zuordnungswerte (Tabelle 15.1) einhalten - Untertagedeponien (UTD): Deponien, in denen das Deponiegut vollständig im Salzgestein eingeschlossen wird. Abfälle können in Untertagedeponien abgelagert werden, wenn sie über ausreichende Festigkeit verfügen bzw. diese im Endzustand erreichen. Die Abfälle dürfen jedoch nicht Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten, selbstentzündlich, selbstgängig brennbar oder explosibel sein, miteinander oder mit dem Salz reagieren und selbstentzündliche, explosive oder toxische Stoffe freisetzen, zu Volumenvergrößerung und anderen gefährlichen Reaktionen neigen. - Monodeponien (MD): ober- oder unterirdische Deponien, in denen nicht verwertbare Abfälle aus einem definierten Produktionsverfahren oder aus einem definierten Behandlungsverfahren von Abwasser, Abfall, Abgas oder Deponiegut aus Sanierungsanlagen für Altlasten oder kontaminierte Böden eingelagert werden. Die abgelagerten Stoffe sind nach Art und Reaktionsverhalten vergleichbar. In oberirdische Monodeponien einzulagernde Abfälle sollen die Zuordnungswerte der Tabelle 15.1 einhalten
  • Bei der Lagerung von EHS muss man zwischen - einer Zwischenlagerung, wie Sie beispielsweise in Schlammstapelbecken erfolgt, und - der Endlagerung auf einer Deponie unterscheiden.
  • eine Zwischenlagerung von EHS immer notwendig (dient in der Regel auch gleichzeitig der natürlichen Entwässerung der Schlämme)
  • vorherige Eindickung / Entwässerung der Schlämme
Anforderungen an Umwelt
  • Flächenbedarf
Beispiele weltweit
  • Untertagedeponie Herfa-Neurode der K+S Aktiengesellschaft: - seit 40 Jahre in Betrieb - Vorbildcharakter für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Salzgestein.
Leistungsfähigkeit unter sächsischen Bedingungen
  • Monodeponie: In den sächsischen Braunkohlenrevieren wird als wirtschaftliche Alternative zu öffentlichen Deponien der Bau einer eigenen Deponie für Eisenhydroxidschlämme (EHS) und Eisenhydroxidsedimente untersucht.
Vorteile
  • bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen dauerhaft sichere Verbringung der Schlämme + Kontrolle der abströmenden Wässer (quantitativ, qualitativ)
Nachteile
  • ggf. Schadstoffeintrag ins Grundwasser durch Erosion, Sickerwassereintrag, etc.
  • Schlämme müssen soweit wie möglich entwässert sein
Investitionskosten
  • Kosten für Transport und Aufbringtechnologie
  • dazu kommen Kosten für Planung
  • ggf. Grundstückskauf und Genehmigung
Kosten für laufenden Betrieb
  • keine
Kosten für Chemikalien
  • keine
Datenstand
06.03.2020

Literatur

  • Hildmann, C., Bilek, F., Uhlig, M., Walko, M. 2019: Reinigungsverfahren sowie wirtschaftliche Bewertung und Selektion der Best-Praxis-Verfahren gegen Acid-Mine-Drainage. Vita-Min-Teilprojekt 1.8. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
  • Glombitza, F., Aubel, T., Schaffrath, M., Janneck, E., 2014: Verfahren zur Fassung, Ableitung und Reinigung bergbaulich kontaminierter Grundwässer. VODAMINForschungsprojekt Bericht TP 14, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Dresden.