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Aktuelle Vollzugsmaßnahmen in Sachsen

Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen auch nach Sachsen geliefert

Die Europäische Kommission hatte im November 2018 die Mitgliedsstaaten darüber informiert, dass in Frankreich bei einer amtlichen Kontrolle Spuren des gentechnisch veränderten Rapses GT73 in einer Partie Raps-Saatgut nachgewiesen wurden. GT73 ist resistent gegen Glyphosat-basierte Herbizide. Weitere Untersuchungen von Saatgut derselben Herkunft durch deutsche Behörden haben ergeben, dass geringfügige Spuren von GT73 auch in einer weiteren Partie Raps-Saatgut enthalten sind, die nach Deutschland verbracht wurde. Der gentechnisch veränderte GT73-Raps hat in der EU keine Zulassung zum Anbau, aber als Lebens- und Futtermittel. Eine Gesundheitsgefährdung von Mensch und Tier besteht nicht. Um die Auskreuzung des Rapses und damit die Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden, muss der ausgesäte Raps vor der Blüte vernichtet werden.

Teile der betroffenen Partie wurden auch nach Sachsen geliefert und größtenteils ausgesät. Im Freistaat Sachsen waren zwölf Landwirtschaftsbetriebe betroffen, die insgesamt 120 Einheiten des verunreinigten Raps-Saatguts der Sorte DK Exception erhalten hatten.

Im Ergebnis der Ermittlungen durch das zuständige Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) wurde festgestellt, dass eine Gesamtfläche von 471 ha mit dem verunreinigten Saatgut, teilweise auch zusammen mit anderem Saatgut, bestellt wurde. Das LfULG hat Anordnungen erlassen, wonach die Landwirtschaftsbetriebe den betroffenen Winterraps bis spätestens zum 31. März 2019 durch mechanische Behandlung vernichten müssen. Außerdem wurde angeordnet, dass in den Folgekulturen nachwachsende Rapspflanzen zu beseitigen sind. Die in einem Betrieb vorhandene Restmenge (ca. 3 bis 4 kg Saatgut) wurde vom Lieferanten zurückgenommen. Das LfULG hat im Frühjahr 2019 auf allen betroffenen Flächen die Umsetzung der Anordnungen (Vernichtung der Rapspflanzen) kontrolliert.

Im März 2019 war zudem bekannt geworden, dass mit (ca. 0,1%) GT73 verunreinigter Raps auch auf einigen Standorten für Sortenversuche ausgesät worden war. In Sachsen war ein Standort (74 Parzellen) mit einer Fläche von insgesamt 1998 m² betroffen. Auch die Pflanzen auf diesen Parzellen wurden vernichtet und im Übrigen wie oben verfahren.

Im Frühjahr 2020 wurde die Nachnutzung der Flächen (kein Anbau von Kreuzblütlern bis Juli 2020) behördlich überwacht. Gegebenenfalls gekeimte Rapspflanzen wurden von den Landwirtschaftsbetrieben im Rahmen der Beiwuchs-Bekämpfung im zu diesem Zeitpunkt angebauten Getreide vernichtet. Damit sind die Anordnungen umgesetzt worden, womit die Kontrollen im Juli 2020 beendet werden konnten.

In Sachsen werden seit 2009 keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr angebaut.

Weitere Informationen zu diesem Raps-Saatgut mit gentechnisch veränderten Bestandteilen finden Sie in einer Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL):

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