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Schädliche Lichtimmissionen / Lichtverschmutzung

Wenn von schädlichen Lichtimmissionen oder Lichtverschmutzung gesprochen wird, unterscheidet man im Wesentlichen zwei Wirkungsbereiche: die Raumaufhellung und die Blendung.

Künstliche Raumaufhellung durch Fremdlicht aus der Nachbarschaft kann dazu führen, dass bestimmte Wohnbereiche nur eingeschränkt genutzt werden können. Die Raumaufhellung wird durch die mittlere Beleuchtungsstärke E in  Fensterebene beschrieben.

Blendung ist eine Störung der visuellen Wahrnehmung, verursacht durch eine sehr helle Lichtquelle im Gesichtsfeld. Man unterscheidet zwischen physiologischer und psychologischer Blendung. Bei der physiologischen Blendung wird das Sehvermögen durch Streulicht innerhalb des Auges reduziert. Dieser Aspekt spielt jedoch bei Immissionssituationen im Wohnbereich meist keine Rolle. Hier wird vorrangig die psychologische Blendung betrachtet, welche als unangenehm oder ablenkend empfunden wird, auch wenn sie nicht zu einer Minderung des Sehvermögens führt. Die Belästigung entsteht durch eine ständige ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zu einer hellen Lichtquelle. Der große Unterschied zwischen der Leuchtdichte der Lichtquelle und der Leuchtdichte der Umgebung führt ständig zu einer neuen Adaptation des Auges (Anpassung des Auges an die Lichtintensität). Für die Störwirkung durch Blendung ist die Leuchtdichte L der Lichtquelle maßgebend.

Erhebliche Belästigungen können auch durch zeitlich veränderliches (Blinklicht) oder intensiv farbiges Licht entstehen. Einen Spezialfall schädlicher Lichtimmissionen kann auch der periodisch auftretende, bewegliche Schattenwurf von Windenergieanlagen hervorrufen, der durch die Drehbewegung der Rotorblätter verursacht wird.

Weiterführende Informationen dazu:

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