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Chemikalienverordnung REACH

Mit REACH wird die neue europäische Chemikalienverordnung bezeichnet. Es steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

Die amtliche deutsche Bezeichnung lautet:

Verordnung(EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl . L 396  vom 30.12.2006, S. 1)

Die REACH-Verordnung ist seit 1. Juni 2007 in Kraft. Mit dieser Verordnung wurde das europäische Stoffrecht grundlegend neu geordnet. Ziel der REACH-Verordnung ist zum einen ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor gefährlichen Chemikalien, zum anderen der Abbau von Handelshemmnissen durch einen harmonisierten Binnenmarkt und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen chemischen Industrie. Den Unternehmen wird dabei deutlich mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen.

Nach dem Motto »Ohne Daten kein Markt« müssen sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gestaffelt nach Produktions- und Importmengen Informationen zu den Chemikalien vorlegen und deren Risiken bewerten.

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