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Vollzug der Vorschriften

Der Vollzug des Chemikaliengesetzes, der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen sowie von EU-Verordnungen, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, wird sowohl im Bereich Umweltschutz als auch im Bereich Arbeitsschutz von der Landesdirektion Sachsen wahrgenommen.

Die Aufgaben der Umweltverwaltung im Bereich Chemikalien betreffen insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der

  • EU-Chemikalienverordnung REACH (Registrierpflichten für Stoffe, Zulassungspflichten für besonders besorgniserregende Stoffe, Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens, Herstellens und Verwendens bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse)
  • EU-Biozid-Verordnung und Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)
  • Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase-Verordnung),
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
  • Gefahrstoffverordnung (Kennzeichnung und Verpackung verbraucherrelevanter Produkte),
  • Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung),
  • Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung (ChemVOCFarbV)
  • Verordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
  • Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonschichtV).

Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Guten Laborpraxis

Die Überwachung der Einhaltung der Grundsätze der GLP obliegt den Bundesländern, wobei eine enge und länderübergreifende Zusammenarbeit besteht. Im Freistaat Sachsen ist hierfür das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) zuständig.

Die Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis wird durch regelmäßige behördliche Inspektionen der Prüfeinrichtungen/Prüfstandorte überprüft. Die Inspektionen werden nach den in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Verfahren der behördlichen Überwachungen der Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis (ChemVwV-GLP) aufgeführten Leitlinien durchgeführt.

Die Erteilung der GLP-Bescheinigung erfolgt durch das SMEKUL.

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