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Zuständigkeiten, Kontaktmöglichkeiten

Die Zuständigkeit innerhalb der sächsischen Umweltverwaltung ergibt sich aus der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten/Gentechnik (ZuLaFoGeVO) insbesondere § 1 Abs. 2 Nr. 12 und § 2 Nr. 15 und 16 ZuLaFoGeVO.

Zuständigkeiten des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

Im Freistaat Sachsen ist das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL), Referat 45 - Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien - für die Anzeige, Anmeldung, Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen und der darin durchgeführten gentechnischen Arbeiten sowie für die Überwachung von Freisetzungsversuchen zuständig.

Innerhalb des Referats richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage der geplanten oder bestehenden gentechnischen Anlage, wobei sich die zuständigen Personen bei Abwesenheit gegenseitig vertreten:

Anlagen in der Stadt Dresden sowie in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (außer gewerbliche Anlagen)

Herr
Dr. Udo Mücke

Anlagen in der Stadt Leipzig sowie in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen (außer gewerbliche Anlagen) und für die Überwachung von Freisetzungsversuchen

Frau
Petra Riedel

Anlagen in der Stadt Chemnitz sowie in den Landkreisen Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau und für alle gewerbliche Anlagen in Sachsen

Frau
Dr. Britta Schilling

Zuständigkeiten des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist zuständig für Vollzug und Überwachung der landwirtschaftlichen Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO), insbesondere für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie für den Umgang mit Saatgut, das GVO oder Spuren von GVO enthält. Da in Deutschland derzeit kein Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zulässig ist, besteht die Hauptaufgabe des LfULG im Bereich Gentechnik im Monitoring von Saatgut auf GVO in Sachsen. Die molekularbiologische Untersuchung des Saatguts im Labor erfolgt dabei durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL).

Zuständigkeiten von Behörden im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Überwachung und Vollzug der gentechnikrechtlichen Vorschriften, die sich auf Lebens- und Futtermittel beziehen, obliegt den Behörden im Geschäftsbereich des SMS. So sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Lebensmittelüberwachungsbehörden zuständig für amtliche Kontrollen von Lebensmitteln auch bezüglich Anteilen an zugelassenen oder nicht zugelassenen GVO. Die Untersuchung der Lebensmittel-Proben im Labor erfolgt dabei durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen (LUA) Sachsen.

Zuständigkeiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Die Genehmigung von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) obliegt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Das BVL bearbeitet auch Anträge für das Inverkehrbringen von GVO (zum Anbau bzw. zur Nutzung als Lebens- und Futtermittel) beziehungsweise wird an der Durchführung von solchen Genehmigungsverfahren beteiligt, wenn die federführende Bearbeitung in der Behörde eines anderen EU-Mitgliedsstaates erfolgt. Über das Inverkehrbringen von GVO wird in einem europaweiten Verfahren unter Beteiligungen verschiedener EU-Institutionen, wie z.B. der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), entschieden.

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