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Überwachung von Freilandversuchen

Das Bild zeigt eine Freisetzungsfläche mit rechteckigen Versuchsflächen innterhalb eines unbestellten Feldes.
Freisetzung in Sachsen 1999  © BioChem Agrar GmbH

Erste Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Nutzpflanzen (Raps, Mais, Zuckerrüben) wurden in Sachsen bereits 1996 durchgeführt.  Freilandversuche sind erforderlich, weil sich Wachstum und Entwicklung im Freiland anders vollziehen können als im Gewächshaus und sich dort bestimmte Umweltfaktoren nicht simulieren lassen.

Die Anzahl der Versuche nahm seit dem Jahr 1998 kontinuierlich ab (siehe Tabelle Freisetzungsversuche). Im Jahr 2003 wurde lediglich ein Freisetzungsversuch durchgeführt. In den Jahren 2004 bis 2006 wurden in Sachsen keine Versuche durchgeführt. Als Hauptgrund für diese deutliche Abnahme wird die starke Zurückhaltung von Pflanzenzuchtbetrieben und Saatgutfirmen infolge rechts- und forschungspolitischer Unwägbarkeiten im Bereich der "Grünen Gentechnik" sowohl in Deutschland als auch in Europa gesehen. In den Jahren 2007 bis 2009 wurden wieder Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchgeführt. Es handelte sich um gentechnisch veränderte Maispflanzen, die ein bakterielles Protein (Bt-Toxin) zum Schutz gegen den Maiszünsler bilden und/oder um Pflanzen mit einer Resistenz gegen bestimmte Pflanzenschutzmittel.

Die Mitarbeiter des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft kontrollieren die Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Organismen direkt vor Ort. In der Regel betrifft das die Perioden der Aussaat, der Ernte und der Inaktivierung der Pflanzen sowie die Zeiten der Nachkontrolle nach Beendigung der Versuche. Dabei werden die Einhaltung der den Genehmigungen zugrunde liegenden Bestimmungen sowie die Aufzeichnungsunterlagen des Betreibers kontrolliert. Daneben wurden im Jahr 2007 an drei Standorten und im Jahr 2008 an einem Standort Proben (Blatt- bzw. Saatgutproben) genommen, um die Identität des zu Versuchszwecken ausgebrachten Maises zu überprüfen. Sowohl 2007, 2008 als auch 2009 wurden Freisetzungsversuche von Unbekannten teilweise zerstört. Seit dem Jahr 2010 finden in Sachsen keine Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen mehr statt. Mit Stand vom 31. Dezember 2021 befinden sich noch zwei Standorte früherer Freisetzungsversuche mit gentechnisch verändertem Winterraps in der Nachbeobachtung.

Jahr Zahl der
Freisetzungen
bis 1995 0
1996 10
1997 14
1998 20
1999 19
2000 17
2001 4
2002 1
2003 1
2004 bis 2006 0
2007 9
2008 2
2009 1
2010 bis 2021 0

 

Tabelle: Anzahl der Freisetzungen pro Jahr (Stand: 31. Dezember 2021)

Zahl der Freisetzungen seit 1995
Zahl der Freisetzungen seit 1995  © Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
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