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Rechtsgrundlagen zur Gentechnologie

Gentechnikgesetz

Am 1. Juli 1990 trat in Deutschland das Gentechnikgesetz (GenTG) in Kraft. Das GenTG wurde seitdem mehrfach geändert.

Grundlegende Ziele des GenTG sind

  • unter Berücksichtigung ethischer Werte der Schutz des Lebens, der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Umwelt sowie
  • von Sachgütern vor schädlichen Auswirkungen gentechnischer Verfahren und Produkte,
  • die Gewährleistung, dass Produkte, insbesondere Lebens- und Futtermittel konventionell, ökologisch oder unter Einsatz gentechnisch
  • veränderter Organismen erzeugt und in den Verkehr gebracht werden können,
  • die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Erforschung, Entwicklung, Nutzung und Förderung der wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Gentechnik.

Das GenTG enthält insbesondere folgende Regelungen:

  • Mitteilungs-, Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsvorschriften für gentechnische Arbeiten und gentechnische Anlagen
  • Vorschriften für die Genehmigung von Freilandversuchen (= Freisetzungen) mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie für
  • das Inverkehrbringen von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen
  • Überwachungsregelungen mit der Möglichkeit von nachträglichen Anordnungen
  • Haftungsvorschriften
  • Straf- und Bußgeldvorschriften sowie
  • Übergangsvorschriften
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