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Überwachende Behörden im Freistaat Sachsen

Die Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen obliegt im Freistaat Sachsen bei Landkreisen und Kreisfreien Städten.

Im Freistaat Sachsen werden jährlich knapp 2 Mio. t gefährliche Abfälle entsorgt. Da nach Nachweisverordnung NachwV für gefährliche Abfälle das elektronische Nachweisverfahren über deren ordnungsgemäße Entsorgung und ihren Verbleib durchzuführen ist, werden im Freistaat Sachsen pro Jahr ca. 170.000 Begleitscheine erstellt.

Organisation der Überwachung gefährlicher Abfälle im Freistaat Sachsen

Oberste Abfallbehörde: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)

  • Fach- und teilweise Dienstaufsicht

Vollzugs- und Überwachungsbehörden: Landesdirektion Sachsen (LDS) Chemnitz, Dresden, Leipzig

  • Entscheidungen und Genehmigungen im Zusammenhang mit Entsorgungsfachbetrieben (LDS in Leipzig für ganz Sachsen), 
  • Entsorgergemeinschaften (LDS in Chemnitz für ganz Sachsen),
  • Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung (LDS in Dresden für ganz Sachsen).

Landesknotenstelle Sonderabfall: Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

  • Erfassung aller in Sachsen angefallenen Vollzugsdaten und Weitergabe dieser an die Behörden innerhalb und außerhalb des Freistaates Sachsen, einschließlich Kommunikation mit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS-Abfall)
  • Auswertung der Begleitscheindaten
  • Erstellung der Sonderabfallbilanz in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt des Freistaates Sachsen
  • Berichterstattung gegenüber der obersten Abfallbehörde
  • Vertretung des Freistaates Sachsen in der Länderarbeitsgemeinschaft Gemeinsame Abfall DV Systeme (LAG GADSYS)

Als Landesknotenstelle Sonderabfall obliegt dem LfULG die Bereitstellung der technischen Infrastruktur. Ferner nimmt das LfULG Aufgaben der Datenbereitstellung und -übermittlung an andere Bundesländer wahr.

Landkreise und Kreisfreie Städte

  • Überwachung und Kontrolle der Entsorgung von gefährlichen Abfällen / Nachweisverfahren
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