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Wertstoffe, Abfallwirtschaft

Inhalt

Überwachung gefährlicher Abfälle

Aufkommen und Entsorgung der gefährlichen Abfälle

Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wasser­gefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger über­tragbare Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Sie sind in der seit 2002 gültigen Abfallverzeichnisverordnung be­son­ders gekennzeichnet und werden mit Inkrafttreten des ge­änderten KrW-/AbfG in 2007 als gefährliche Abfälle bezeichnet.

Abfallüberwachung

An die Überwachung und Entsorgung gefährlicher Abfälle werden besondere An­forderungen gestellt. Entsprechend der gesetzlichen Regelun­gen ist ein Nachweisverfahren über ihre ordnungsgemäße Entsorger­sorgung und ihren Verbleib durchzuführen (Abfallbe­gleit­scheinverfahren).

Marginalspalte

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 41: Wertstoffwirtschaft

Marco Krebs

Landesknotenstelle Sonderabfall

Das Referat Wertstoffwirtschaft im Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) ist Landesknotenstelle Sonderabfall für den Freistaat Sachsen.

  • TelefonTelefon: (0351) 8928-4108 (Allgemeine Anfragen, länderübergreifende Vorgänge) bzw. (0351) 8928-4102 (Betrieb ASYS, eANV)
  • E-MailE-Mail
  • Internetseitewww.smul.sachsen.de/lfulg

Abfallwirtschaftsplan

Abfallwirtschaftsplan Fortschreibung 2009