Überwachung gefährlicher Abfälle
Aufkommen und Entsorgung der gefährlichen Abfälle
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle sind Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbare Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. Sie sind in der seit 2002 gültigen Abfallverzeichnisverordnung besonders gekennzeichnet und werden mit Inkrafttreten des geänderten KrW-/AbfG in 2007 als gefährliche Abfälle bezeichnet.

