Mineralische Abfälle
Beim Abbruch und Rückbau von Bauten entstehen allein in Sachsen jährlich rund 18 Millionen Tonnen Bau- und Abbruchabfälle. Damit sind Bau- und Abbruchabfälle der bedeutendste »Massenabfall« in Sachsen. Diese Abfallfraktion stellt ein großes Wertstoffreservoir dar, das es im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu nutzen gilt. Sachsen setzt hier auf enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaft.
Bereits mit dem im Branchenarbeitskreis »Bau« erarbeiteten abfallwirtschaftlichen Branchenkonzept der sächsischen Bauwirtschaft haben wir gute Erfahrungen in der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft machen können. Zur Umsetzung hat deshalb das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit dem Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e.V. (UVMB) am 15. Dezember 2005 eine abfallwirtschaftliche Branchenvereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist es, mineralische Bauabfälle in verstärktem Maße einer hochwertigen Verwertung zuzuführen, um sie anschließend als Rohstoffe auf den Markt zu bringen.
Verwertung von mineralischen Abfällen
Nach § 7 Abs. 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von Abfällen ordnungsgemäß, also u.a. unter Berücksichtigung der wasser-, abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften, und schadlos zu erfolgen. Hierzu bietet die Systematik der LAGA M 20 weiterhin eine geeignete Grundlage.
Zunächst ist bei der Bewertung von Verwertungsmaßnahmen mineralischer Abfälle der Teil I »Allgemeiner Teil« der LAGA M 20 (Stand 6. November 2003) sowie der ebenfalls überarbeitete Teil III »Probenahme und Analytik« (Stand 5. November 2004) heranzuziehen.
Für die Verwertung von Bodenmaterial wird auf die Regelungen der TR Boden (Stand 5. November 2004) verwiesen (siehe »Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle; hier: TR Boden und Regelungen für die Verwertung in Tagebauen und Abgrabungen« vom 21. Juli 2015)
Mit den »Vorläufigen Hinweisen zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial« vom 11. Januar 2006, verlängert am 24. Oktober 2014, steht eine Regelung zur Verwertung von Baustoffrecyclingmaterial zur Verfügung.
Erlasse
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Erlass zur Verlängerung der »Vorläufigen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial« bis 2019
[Download,*.pdf, 0,08 MB]
vom 11. Januar 2006, verlängert am 20. Dezember 2018 -
Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial
[Download,*.pdf, 0,19 MB]
vom 11. Januar 2006, zuletzt geändert am 20. Dezember 2018 -
Anforderungen an die stoffliche Verwertung mineralischer Abfälle; hier: TR Boden und Regelungen für die Verwertung in Tagebauen und Abgrabungen
[Download,*.pdf, 0,22 MB]
Erlass vom 23. Juli 2015 -
Erlass »Einstufung von Kalksandsteinabfällen«
[Download,*.pdf, 0,07 MB]
vom 1. Juni 2015 -
Erläuterungen zu den »Vorläufigen Hinweisen zum Einsatz von Baustoff-Recyclingmaterial«
[Download,*.pdf, 0,14 MB]
vom 15. Dezember 2010 -
Erlass »Verwertung von mineralischen Abfällen; hier Porenbeton«
[Download,*.pdf, 0,08 MB]
vom 08. Oktober 2009
LAGA-Mitteilungen
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LAGA-Mitteilung M 20 »Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil«
[Download,*.pdf, 0,55 MB] -
LAGA-Mitteilung M 20 Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden)
[Download,*.pdf, 0,29 MB] -
LAGA-Mitteilung M 20 Teil III: Probenahme und Analytik
[Download,*.pdf, 0,17 MB]