Rechtliche Grundlagen
Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird in Deutschland durch das bundesweit geltende Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen [Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)] umgesetzt.
Die gesetzlichen Regelungen des Bundes werden durch mehrere Verordnungen (wie zum Beispiel Abfallablagerungsverordnung, Verpackungsverordnung, Altölverordnung, Gewerbeabfallverordnung) ergänzt.
Die Gesetze und Verordnungen des Bundes werden durch landesrechtliche Bestimmungen untersetzt – Landesgesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen werden nachfolgend näher betrachtet. Das Recht des Landes wird durch die Satzungen der kommunalen Entsorgungsträger vervollständigt.
Landesgesetze
-
Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
-
Gesetz zum Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung zur Abfallrückholung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes
-
Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
-
Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (AnwHinwSächsKAG 2004)
Stand: 31. August 2004; Sächsischen Staatsministeriums des Innern
Verordnungen
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften (ABoZuVO)
-
Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher Vorschriften (ChemRZuVO)
-
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung der Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen hinsichtlich der Einleitung von Abwasser (SächsAbwAbfVerbrVO)
-
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen (Pflanzenabfallverordnung – PflanzAbfV)