Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen (2. Anhörungsphase: 12/2007 – 07/2008)
Ein wichtiger Schritt hin zur flussgebietsweiten Bewirtschaftung ist die Identifizierung der für das Einzugsgebiet wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen.
Eine Grundlage hierfür bildet die bereits Ende 2004 durchgeführte Beurteilung der Situation der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Darin wird deutlich, dass eine Vielzahl der Gewässer, d.h. Flüsse, Seen Übergangs- aber auch Küstengewässer sowie das Grundwasser, noch nicht bezüglich aller zu beurteilenden Parameter den hohen qualitativen Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entsprechen.
Im Dezember 2007 wurden jeweils für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder ein vorläufiger Überblick über die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen veröffentlicht und der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich dazu innerhalb von 6 Monaten zu äußern.
Auswertung
Zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen sind in der sechsmonatigen Anhörungsphase dem Freistaat Sachsen 18 Stellungnahmen zugegangen. Damit hat sich die Anzahl der Stellungnahmen im Vergleich zur ersten öffentlichen Anhörung verdreifacht. Die Auswertung zeigt, dass die bisher identifizierten überregionalen Defizite grundsätzlich nicht in Frage gestellt werden. Die Stellungnahmen griffen diese zumeist auf und hinterfragten weitere Aspekte vertiefend. In vielen Stellungnahmen wird zudem angeregt, die Thematik Klimawandel als wichtige Wasserbewirtschaftungsfrage mit zu berücksichtigen. Viele der eingegangenen Stellungnahmen sind im Entwurf des Bewirtschaftungsplanes sowie im Maßnahmenprogramm verankert worden. Die angemerkten fachlichen Schwerpunkte konkretisieren weitestgehend die bereits erkannten Sachverhalte.

