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Wasser, Wasserwirtschaft

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Konzeptionelle Planung

Der Zugang zu sauberem und trinkbarem Wasser gehört zu den Lebensgrundlagen der Menschen und ist seit dem Jahre 2010 als Menschenrecht in der Grundrechtecharta der Vereinten Nationen verankert. Die Trinkwasserversorgung ist in Deutschland als Aufgabe der Daseinsvorsorge gesetzlich garantiert. Die permanente Verfügbarkeit von Trinkwasser in ausreichender Menge und guter Qualität ist eng an einen Schutz der Wasservorkommen geknüpft.

Um den künftigen Herausforderungen gerecht  zu werden  und mit den verfügbaren Wasserdargeboten und den gewachsenen Wasserversorgungsstrukturen eine nachhaltige Trinkwasserversorgung zu sichern, werden auf Basis des Ist-Zustandes und von Prognosedaten zu den Auswirkungen der demografischen Veränderungen und den Folgen des sich bereits abzeichnenden Klimawandels Strategien erarbeitet.

Informationspflicht

Entsprechend § 61 SächsWG sind von den Aufgabenträgern auf Verlangen der zuständigen Behörden Angaben zur Wasserversorgung, insbesondere zur Menge und Qualität des abgegebenen Wassers, zum Wasserverbrauch, zu Maßnahmen und zu Anlagenbestandsdaten bereitzustellen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Bevölkerung des Versorgungsgebietes über Versorgungsdaten regelmäßig zu informieren.

Mit dem
»Grundsatzplan 2002 - Öffentliche Wasserversorgung Freistaat Sachsen«
wurden die Grundsätze der Wasserversorgung und die Kennziffern der Entwicklung bis etwa 2010 aufgestellt. Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung haben diesen Grundsatzplan in ihrem Zuständigkeitsbereich umgesetzt.

Die periodisch von den Aufgabenträgern an die Wasserbehörden gemeldeten Angaben zur öffentlichen Wasserversorgung werden in einer Datenbank erfasst und vom LfULG ausgewertet.

Jahresbericht 2005

Mit dem vorliegenden Jahresbericht 2005, der auf den sachsenweit verfügbaren Daten des Jahres 2005 basiert (in einigen Fällen Datenvorlage bereits 2006), wird erstmalig eine zusammenfassende Bilanz zur Umsetzung des Grundsatzplanes 2002 gezogen.

Der dargestellte Sachstand zeigt, dass die öffentliche Wasserversorgung im Freistaat Sachsen im Sinne des Grundsatzplanes versorgungssicher und bedarfsgerecht weiterentwickelt wurde.

Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger bis 2020

Gemäß § 57 des Sächsischen Wassergesetzes haben die Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung Wasserversorgungskonzepte zu erstellen und der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Sie beinhalten neben der Abrechnung der Ist-Kennzahlen die Entwicklung der Wasserversorgung mit Planzahlen und Maßnahmen.

Die aktuellen Wasserversorgungskonzepte sind auf den Zeitraum bis 2020 ausgerichtet. Bei der bedarfsgerechten qualitativen und quantitativen Sicherstellung der Wasserversorgung sind die Aspekte der effektiven Nutzung der Wasserdargebote und Wasserversorgungsanlagen, der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit bei sozialverträglichen Gebühren und Entgelten von herausragender Bedeutung. Dabei werden für die strategische Planung einer nachhaltigen öffentlichen Wasserversorgung die demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in den Versorgungsgebieten ebenso wie Vorkehrungen zu Auswirkungen bzw. Folgeerscheinungen des Klimawandels berücksichtigt. Für Extremereignisse wurden Notfallpläne erstellt.

Als Leitfaden für die Erstellung der Versorgungskonzepte dient die »Methodik zur Planung der öffentlichen Wasserversorgung«.

 

Grundsatzkonzeption 2020

Auf Basis der Wasserversorgungskonzepte der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung wird gegenwärtig die »Grundsatzkonzeption der öffentlichen Wasserversorgung für den Freistaat Sachsen« erarbeitet.

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Bild: Wasserversorgung

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 43: Siedlungswasserwirtschaft

Dr. Uta Schröter

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