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Produktbezogener Gewässerschutz

Wasch- und Reinigungsmittel

Wasch- und Reinigungsmittel finden in vielen Bereichen des Alltags Verwendung. Diese Produkte enthalten eine Vielzahl an unterschiedlichen Inhaltsstoffen, die die Gewässer belasten. Mit der EU-Detergenzien-Verordnung ist die Verpflichtung zur genauen Kennzeichnung der Verpackungen von Wasch- und Reinigungsmitteln festgeschrieben. Diese Kennzeichnung dient insbesondere dem Verbraucherschutz (z. B. können Allergiker durch eine solche Information vor gesundheitlichen Schäden geschützt werden).

Flankierend zur Detergenzienverordnung regelt das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland.

Gemäß § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung vom 29.04.2007 liegt der Vollzug des WRMG bei den Ländern. Die Zuständigkeiten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Um das Vorgehen der Länder im Vollzug hinsichtlich Inhalt und Umfang der Überwachung zu vereinheitlichen, wurde ein Vollzugskonzept im Bund/Länder-Arbeitskreis »Wasch- und Reinigungsmittel« erarbeitet.

Zur Erfassung von Wasch- und Reinigungsmitteln im LfULG wird für Hersteller und Händler ein Formular bereitgestellt:

Detaillierte Informationen zum Thema Wasch- und Reinigungsmittel bietet das Umweltbundesamt. Weitere Informationen zur Meldepflicht für Wasch- und Reinigungsmittel sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingestellt (siehe dazu rechte Seite »Weiterführende Informationen«).

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