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Wasser, Wasserwirtschaft

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Workshop: »EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und ihre Umsetzung im Freistaat Sachsen« (10.10.2008)

Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie der Europäischen Union

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 6. November 2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) am 26. November 2007 in Kraft getreten. Es ist nunmehr Aufgabe aller EU-Mitgliedsstaaten, die Richtlinie umzusetzen.

Umsetzungsschritte

  • bis 2011: Ermittlung von Gewässerabschnitten mit signifikantem Hochwasserrisiko,
  • bis 2013: Anfertigen von Hochwasserrisikokarten für die ermittelten Gebiete,
  • bis 2015: Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen für die ermittelten Gebiete

Workshop am 10.10.2008

Anlässlich des Workshops: »EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und ihre Umsetzung im Freistaat Sachsen«, der am Freitag, dem 10. Oktober 2008,  im Blockhaus Dresden statt fand, konnten zunächst diejenigen ihre Vorstellungen und Erfahrungen vortragen, die die Richtlinie in Sachsen fachlich und rechtlich umsetzen.
In der anschließenden Podiumsdiskussion erfolgte ein umfassender Meinungsaustausch. Eine Vielzahl von Teilnehmern trug wertvolle Anregungen vor. In Kürze wird eine Zusammenfassung der Diskussion veröffentlicht werden.

Faltblatt und Vorträge zum Download

Das Programm-Faltblatt und die sechs Vorträge, die entsprechend der Tagesordnung zum Workshop gehalten wurden, können hier heruntergeladen werden. Sie sind nicht barrierefrei zugänglich.

HINWEIS: Die Download-Dateien sind nicht barrierefrei zugänglich.

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Bild: Recht und Grundsätze, Wissenswertes

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 44: Oberflächen- und Grundwasser

Roland Dimmer

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