Sachverständigen-Organisation
Gemäß § 20 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (SächsVAwS) ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen zuständig. Die durch das LfULG und die jeweils zuständigen Anerkennungsbehörden der anderen Bundesländer anerkannten Sachverständigen-Organisationen zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in folgender Liste zusammengefasst:
Die »Grundsätze zur Anerkennung von Sachverständigen-Organisationen« bieten eine Zusammenfassung der einschlägigen Regelungen der SächsVAwS, der Muster-Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der MusterVAwS der LAWA und der in der LAWA zur Anerkennung der Sachverständigen-Organisationen (SVO) getroffenen Vereinbarungen.

