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Einstufung von wassergefährdenden Stoffen

Wassergefährdende Stoffe

Als wassergefährdend werden Stoffe bezeichnet, die geeignet sind die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachhaltig zu verändern. Sie werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Dabei unterscheidet man folgende WGK:

  • WGK 3: stark wassergefährdend
  • WGK 2: deutlich wassergefährdend
  • WGK 1: schwach wassergefährdend

Weiterführende Informationen zur Einstufung in Wassergefährdungsklassen sowie die Vorgehensweise bei der Selbsteinstufung sind im Internet beim Umweltbundesamt einzusehen.

Mit Inkrafttreten der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) gelten alle Stoffe, Stoffgruppen und Gemische, die am 01. August 2017 bereits durch die oder aufgrund der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) eingestuft worden sind, als eingestuft.

Alle bisher in eine Wassergefährdungsklasse oder als nicht-wassergefährdend eingestuften Stoffe können auch in der online-Datenbank Rigoletto des Umweltbundesamtes recherchiert werden.

Gemäß § 3 Absatz  2 Nummer 7 AwSV gelten aufschwimmende flüssige Stoffe, die nach Anlage 1 Nummer 3.2 AwSV vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, und Gemische, die nur aus derartigen Stoffen bestehen, als allgemein wassergefährdend.

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