Leitlinien für die Entwicklung von Natur und Landschaft in Sachsen
Leitlinien stellen übergeordnete, von einem konkreten räumlichen bzw. landschaftlichen Bezug unabhängige Grundprinzipien des Umgangs mit Natur und Landschaft dar.
Leitlinien dienen als
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programmatische Grundlage für die Formulierung räumlicher Leitbilder
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programmatische Grundlage für die Formulierung sektoraler Zielkonzepte (sektorale Umweltqualitätsziele)
- grundlegende Vorgaben für die Ableitung eines Bewertungsrahmens für die Erfassung und Bewertung von Naturraumpotenzialen und ihrer Empfindlichkeit, der über die sektoralen Umweltqualitätsziele vermittelt wird.
Sie sind zum größten Teil in Internationalen Übereinkommen, Richtlinien oder Verordnungen der Europäischen Union und Bundes- wie Landesgesetzen rechtsverbindlich niedergelegt. Darüber hinaus sind in nicht rechtsverbindlichen Programmen und Strategien Ziele formuliert. Sie enthalten fachliche Ergänzungen oder Untersetzungen rechtsverbindlicher Vorschriften wie z.B. die Strategien des Bundes und der Länder zur biologischen Vielfalt.
