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Geruchsereignis melden

Meldebogen

Gemeinsam mit den tschechischen Behörden wurde ein kurzer Meldeweg vereinbart, um die Ursachen für die Geruchsbelastungen möglichst weiter einzugrenzen. Dazu wäre es günstig, wenn die Geruchsbeschwerden bis spätestens 12.00 Uhr des folgenden Werktages im LfULG vorlägen. Alle Meldungen werden im LfULG registriert und mit den tschechischen Behörden ausgewertet.

Die Bürger können folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Anruf unter 0351/2612 5104 oder
  • E-Mail: Fragebogen zur Geruchsbelastung (siehe unten).

Es wird gebeten, jede Beschwerde nur einmal zu melden.

Bei Geruchsbelastungen, deren Ursachen meist lokaler Natur sind (z. B. Tierhaltung; unsachgemäßes Verbrennen, insbesondere in veralteten oder schadhaften Kleinfeuerungsanlagen, die beispielsweise mit Rohbraunkohle befeuert werden, oder die Verwendung von anderen ungeeigneten Brennstoffen), wenden Sie sich bitte an die Immissionsschutzbehörde Ihres jeweiligen Landratsamtes oder Ihrer Kreisfreien Stadt.

Bei gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit Geruchsbelastungen wenden Sie sich bitte an das zuständige Gesundheitsamt Ihres jeweiligen Landratsamtes oder Ihrer Kreisfreien Stadt.

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